Hallo,
Mein Schwiegersohn ist Inhaber eines zulassungspflichtigen Handwerkbetriebes (Elektro). Er zahlt seit ca. 3 Jahren Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Handwerkerversicherung.
Er hat den Betrieb vor 3 Jahren nach dem plötzlichen Tod seines Vaters übernommen (geerbt, durch Erbschein belegbar).
Nun lese ich in einer Broschüre der Handwerkskammer unter anderem:
„Wird nach dem Tod des Inhabers der Betrieb insbesondere von dem Ehegatten, Lebenspartner oder Erben nach § 4 HwO fortgeführt, unterliegen auch diese nicht der Versicherungspflicht.“
Das heißt ja, dass er überhaupt nicht rentenversicherungspflichtig ist und die Beiträge der letzten 3 Jahre zu Unrecht gezahlt hat.
Ist das richtig so ?
Er möchte keine Beiträge zahlen, auch keine freiwilligen Beiträge. Kann er sich die ggfls. zu Unrecht gezahlten Beiträge der letzten 3 Jahre erstatten lassen. Wenn ja, wie und wo ? Gibt es dafür Formulare?
Für Ihre Antwort danke im voraus.
Freundliche Grüße
Edith F.