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Pflichtversicherung Reitlehrer

von Elke26.06.2008 | 16:32
1919 Ansichten
3 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, ich möchte mich mit einem Reitbetrieb selbständig machen. Deshalb hätte ich gern gewusst, ob ich mich als Wanderrittführerin in der Rentenversicherung pflichtversichern muss. Ist dies eine Lehrertätigkeit ? Ich zeige Gruppen mit Urlaubern zu Pferd den Weg und erkläre evtl. Sehenswürdigkeiten. Reitunterricht würde ich nur zu Hause auf dem Reitplatz geben, das wären dann meistens Wochenendlehrgänge, die auf eine Prüfung vorbereiten. Dies ist sicher Rentenversicherungspflichtig aber Rittführung ? Vielen Dank, Elke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei der selbständigen Tätigkeit als Reitlehrerin ist prinzipiell von einer Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI als Lehrerin auszugehen, wenn Sie im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Unter dem Begriff der Lehrtätigkeit ist nicht nur das Unterrichten an Schulen, Universitäten oder sonstigen Bildungseinrichtungen, sondern das Übermitteln von Wissen, Können und Fertigkeiten in Form von Gruppen oder Einzelunterricht zu verstehen.

Die selbständige Tätigkeit als Wanderrittführerin im Sinne einer Fremdenführerin führt dagegen prinzipiell nicht zum Eintritt einer Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI als Lehrerin, weil nicht das Übermitteln von Wissen, Können und Fertigkeiten im bezweckt werden soll. Es besteht auch keine Versicherungspflicht nach § 1 des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG), weil die Präsentation von weitgehend unbestrittenen Fakten keine eigenständige künstlerische oder publizistische Leistung ist.

Bitte beachten Sie, dass diese Einschätzung keine rechtsverbindliche Entscheidung eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt.

2 Antworten

Elkeam 27.06.2008 | 10:04
Hallo liebe Forumleser, kann mir denn keiner weiterhelfen ? Die Rittführertätigkeit würde ich vergleichen mit Wanderführer, Stadtführer, Reiseleiter.. Elke
Elkeam 27.06.2008 | 15:16
Vielen Dank für die Auskunft
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