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Experten-Antwort

Pflichtversicherungsbeiträge versäumt zu zahlen

von Rocky15.09.2012 | 00:17
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5 Antworten

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Hallo, ich benötige mal wichtige Informationen. Schlage: Ich bin seid über 6 Jahren Selbständig. Habe in den 1. drei Jahren den halben Regelbeitrag bezahlt danach den "üblichen" vollen Pflichtbeitrag. letztes Jahr hatte ich für 4 Monate einen Festangestellten u. eine 400,. Euro Kraft und bekam die Info das ich die Pflichtbeiträge nicht mehr zahlen muß. Leider mußte der Festangestellte gehn, übrig blieb die 400,. Euro Kraft. Ich bekam dann Post von der RV das ich versehndlich 1500,.Euro zu viel eingezahlt hätte und sollte meine Kontodaten einreichen. Nachdem also mein FestAN weg war habe ich es versäumt erneut wieder an die RV zu zahlen. Meine Frage nun: Bei einer Betriebsprüfung wird die RV.Gesellschaft ja mein "nicht einzahlen" feststellen.... Muss ich dann mit einemmal alle Monate nachzahlen? Kennt denn irgend jemand den Verlauf...? LG Rocky

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Antworten von KSC und zelda ist nur Folgendes hinzuzufügen: Der Regelbeitrag ist nach der "Bezugsgröße" (im Jahr 2011 30660€, im Jahr 2012 31500 €) zu berechnen.

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4 Antworten

KSCam 15.09.2012 | 08:09
Ja klar, was denn sonst? Offenbar sind Sie als Selbständiger versicherungspflichtig, sobald Sie keine Arbeitnehmer (über 400 €) haben. Deshalb endete die Versicherungspflicht, sobald Sie den Festangestellte hatten - als dieses Arbeitsverhältnis endete, wurden Sie wieder versicherungspflichtig. Sie sind verpflichtet dies der DRV mitzuteilen - lesen Sie dazu bitte die Bescheide durch, die Sie in diesem Zusammenhang bekommen haben.
Rockyam 16.09.2012 | 15:17
Hallo... und danke für die schnelle Antwort. Ich möchte nicht falsch verstanden werden. Das ich die Beiträge nachzahlen muß ist mir klar, meine Frage war ob ich die ges. ausstehenden Beiträge mit einem Mal zahlen muß oder ob eine "Raten-Nachzahlung" auch angeboten wird. Ich habe nun nochmals in all meinen Unterlagen nachgeschaut... und RICHTIG.... da lagen Unterlagen/ Formulare bei die ich hätte einfach nur ausfüllen müssen. Aber gut, dass habe ich ja nun nicht und stehe selbstverständlich in aller Form dafür gerade. Weiß denn jemand, wenn ich "jetzt" mich in die Spur mache (wird ja auch Zeit, bevor der Schaden noch höher wird) ob dann bei der Betriebsprüfung (erst im nächsten Jahr) dies berücksichtigt wird. Damit meine ich nicht das ich *verschont* werden will.... LG Rocky
zeldaam 16.09.2012 | 18:51
Hallo Rocky, teilen Sie bitte schnellstmöglich der DRV mittels eines einfachen Schreibens mit, dass Sie seit dem "Datum" keinen Arbeitnehmer mit einem Gehalt von mehr als 400 Euro mehr angestellt haben. Dazu sind erst mal keine Formulare nötig. Dann wird die DRV feststellen, seit wann Sie wieder rentenversicherungspflichtig sind und den Beitragsrückstand feststellen und einfordern. Von sich aus wird die DRV allerdings wohl keine Ratenzahlung anbieten. Eher kommen da evt. noch Säumniszuschläge auf Sie zu. Um Ihre finanzielle Belastung gering zu halten / Sie nicht gleich finanziell zu überfordern gibt es noch zwei Möglichkeiten: 1. Beantragen Sie in Ihrem Schreiben gleich die Zahlung der Beitragsrückstände in Raten (Vorschlag zur Ratenhöhe angeben !) und legen zur Beurteilung Ihres Antrages bitte zwei Übersichten bei: a) Einnahmen / Ausgaben b) Vermögen / Schulden. Dann kann die DRV Ihren Ratenzahlungsantrag prüfen. 2. Sie zahlen bisher den Regelbeitrag. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit , einkommensgerechte Beiträge zu zahlen. Der Regelbeitrag wurde 2011 aus einem Durchschnittseinkommen 30.268 Euro berechnet , im Kalenderjahr beträgt dieser Wert 32.446 Euro. Sofern Ihr Gewinn unter diesen Werten liegt, wäre eine Umstellung auf den einkommensgerechten Beitrag zu überlegen. Auch dies kann zunächst formlos beantragt werden. MfG zelda
Rockyam 18.09.2012 | 23:22
Ein wirklich riesiges Danke an zelda und Experte/in, diese Informationen haben mir nun wirklich weitergeholfen und habe ein kurzes, förmliches Schreiben schon fertig gemacht. Ich hoffe man wird mir nicht gleich den Kopf abreißen.... und die Verzugs- Säumniszinsen werden mich nicht gleich in den Ruin katapultieren.... auch wenn das ganze mein eigenes Verschulden war.... Wirklich noch mals Danke für die ehrlichen, fachlich kompetenten Antworten. Rocky
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