Ich bin Bj. '72 selbständig und habe vor 1 Jahr meine 218 Monate Pflichtbeiträge bezahlt und anschließend auf Antrag "ausgetreten. Erhalte ich eine Altersrente in Höhe der von LVA errechnet. Macht es für mich Sinn freiwillige Beiträge zu zahlen? Die Privat abgeschlossenen Altersvorsorgen werden wie hoch bei erhalt im 60. Lj. besteuert? -inkl. Gesetzlicher Rente ab wann?
Wenn keine Zeiten mehr hinzukommen erhalten Sie die Bruttorente, die Ihnen Ihr RV-Träger mitteilen kann mit 67.
Eine freiwillige Versicherung lohnt bei Ihnen nicht, die Rendite ist zu gering.
Beispiel: Sie könnten um die Wartezeit von 35 Jahren zu erreichen noch 17 Jahre weiter zahlen, mit dem Mindestsatz von 79,60 EUR, das ergäbe eine Rentensteigerung von 17 x 4,19 = 71,23 EUR bei einem Einsatz von 17 x 12 x 79,60 = 16.238,40 EUR. Also ich würde die Finger davon lassen. Evtl. die private Altersvorsorge um diesen Betrag erhöhen.
Die private Altersvorsorge wird mit dem Ertragsanteil von 22 % zu versteuern sein.
Na das ist doch mal eine kompetente klare Aussage:-)
Gibt es einen voraussichtlichen Steuerfreibetrag? D. h. ich muß mit meinen Renten mein komplettes dasein finanzieren (Krankenversicherung, usw.)?
Vielen Dank für die klare Aussage, Sie haben mir sehr weiter geholfen.