Hallo,
Pflichtversicherung auf Antrag:
Der Anlage zum Antrag auf Pflichtversicherung für Selbständige ist u.a. zu entnehmen:
Die Plichtversicherung für selbständig Tätige muss innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit oder nach dem Ende einer Versicherungspflicht aufgrund dieser Tätigkeit beim RV-träger beantragt werden.
Ich bin seit Jahren als Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem Gehalt oberhalb der BBG be-schäftigt und zahle als Arbeitnehmer entsprechend Pflichtbeiträge. Eine Klärung "Arbeitnehmer oder selbständig" ist bisher nicht erfolgt.
Wenn ich jetzt zur Klärung "Arbeitnehmer oder Selbständiger" ein Statusfeststellungsverfahren beantrage, bei dem dann festgestellt wird, dass ich selbständig und kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer bin, kann ich dann den Antrag auf Pflichtversicherung für Selbständige stellen?
Vor allem: behalte ich dann durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen als Selbständiger auf Antrag meinen nicht unerheblichen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ? , auch dann, wenn mir für 4 Jahre rückwirkend die Beiträge erstattet werden sollten ? Vor 1984 habe ich keine Pflichtbeiträge gezahlt.
Danke für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüße
A.V.