Hallo,
allerdings muss man bei der PV Anlage, der steuerliche Gewinn
nach Abzug Steuern MWST, Kreditkosten, Unterhaltskosten, Versicherung, Abschreibung als Maßstab-Einkommen nehmen.
Somit kann aus einem monatlichen Betrag des Energieversorgers von z. B. Brutto 400 € schnelle Mal praktisch 280 € Gewinn werden.
Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung gibt es eine fixe, rentenunschädliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro je Kalenderjahr.
Bei der Teil:
Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die Grenze individuell berechnet. Sie orientiert sich - vereinfacht gesagt - an Ihrem höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre. Mindestens liegt sie in 2019 aber bei 15.138,90 Euro
Rechner:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/Hinzuverdienstrechner/hinzuverdienstrechner_node.html
Grüße