Hallo Onkel Hotte, wird Energie aus erneuerbaren Energien gewonnen (beispielsweise Strom aus Solar- oder Windkraftanlagen) und verkauft, werden aus den aus dem Verkauf erzielten Einnahmen vom Finanzamt regelmäßig Einkünfte aus Gewerbebetrieb ermittelt. Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Arbeitseinkommen und daher als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Bezüglich der Anrechnung auf andere Sozialleistungen sollten Sie sich beim jeweiligen Leistungsträger erkundigen. In der Regel werden bei der Berechnung der Grundsicherung jedoch alle Einnahmen berücksichtigt.