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Zur Experten-Antwort springenHallo Ruth Sch.,
also grundsätzlich fällt der Gewinn aus einer Photovoltaikanlage unter die steuerrechtlichen "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" und ist somit auch als Arbeitseinkommen bei einer EM-Rente zu berücksichtigen.
Aber - wie Feli schon schrieb - werden auf _Ihre_ EM-Rente auch nur _Ihre_ Einkünfte angerechnet. Es kommt also darauf an, wie diese Einkünfte im Steuerbescheid zugeordnet sind:
- eindeutig Ihrem Ehemann = kein Problem
- Ihnen beiden zu gleichen Teilen oder nur Ihnen = dann müssen Sie diese Einkünfte im Antrag angeben und außerdem schauen, dass Sie - ggf. zusammen mit anderem Einkommen - die 450 Euro/Monat nicht überschreiten.
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