Hallo EWM-Renter,
bestehen nach Abzug der Ausgaben Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG in Verbindung mit § 15 EStG - gemäß Steuerbescheid oder Auskunft des Finanzamtes), sind diese Einkünfte aus einer Fotovoltaikanlage (Solaranlage) als Hinzuverdienst bei einer Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen.
Maßgeblich sind die Angaben im Steuerbescheid. Geht aus dem Bescheid hervor, dass dies Einkünfte aus einem gemeinsamen Gewerbebetrieb sind, dann werden die Einkünfte anteilig nach den Besitzverhältnissen berücksichtigt. D.h. wenn aus dem Steuerbescheid hervorgeht, dass beide Ehepartner jeweils zur Hälfte an dem Gewerbebetrieb beteiligt sind, dann
werden auch die Einkünfte jeweils zur Hälfte berücksichtigt.