Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenNeben den kraft Gesetzes versicherungspflichtigen Handwerkern sind auch weitere selbständige Berufsgruppen in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Hierzu zählen u.a. Heil- und Pflegeberufe, wenn Sie überwiegend auf ärztliche Anordnung handeln.
Wegen des sozialrechtlichen Status Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit empfehlen wir dringend, ein sog. Statusfestungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in 10704 Berlin durchführen zu lassen (Telnr. 0800 1000 48 070).
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