Hallo Experten-Team,
folgender Sachverhalt:
Arbeitnehmer seit 01.01.2002 privat KV-versichert. In 2008 nimmt er von 01.02.08 bis 29.06.08 unbezahlten Urlaub für eine größere Reise. Er hat also nur 7 Monatsgehälter. Arbeitsverhältnis besteht weiter. Mit 7 Monatsgehältern fällt er unter die JEG.
1. Kann er problemlos in der PKV bleiben?
2. Kann/muss er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen? (wegen verkürzter Arbeitszeit?)
Für eine Antwort bin ich Ihnen dankbar.
MFG Werner
20.02.2008, 22:34
von
Werner
21.02.2008, 10:38
Experten-Antwort
Hallo Werner,
im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung/Alterssicherung können und dürfen wir leider keine Fragen zur Krankenversicherung beantworten. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen sich mit der Frage direkt an Ihre Krankenversicherung zu wenden. Alternativ könnten Sie die Frage aber z.B. auch im Expertenforum der AOK stellen:
http://www.aok-business.de/pad/aok_expertenforum.html