PKV und KVdR bei EM-Rente

von
Ein Neuer

Ich habe folgende Frage:

Ist meine Beispieldarstellung richtig:

Pflichtversichert KV
Rentenbezug EM-Rente 1000 Euro
von diesen Betrag werden für die KVdR 15% abgezogen, somit verbleibt eine EM-Rente von 850 Euro.

Privatversichert PKV
Rentenbezug EM-Rente 1000 Euro
von diesem Betrag erhält der Renter auf Antrag einen Zuschuss von 15%/2 = 75 Euro von der DRV. Rente somit 1075 Euro davon ist die private KV (ca. 400 Euro)zu zahlen. Bleiben von der EM-Rente ca. 675 Euro.

Die 15% habe ich nur zur besseren Darstellung benutzt!

von
Anita

Zitiert von: Ein Neuer

Ist meine Beispieldarstellung richtig:

nein
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Zitiert von: Ein Neuer

Rente somit 1075 Euro davon ist die private KV (ca. 400 Euro)zu zahlen. Bleiben von der EM-Rente ca. 675 Euro.

Exklusivbehandlung war schon immer etwas teurer.

von
BENSN

Ausführung ist fast richtig, aber:

Einen Teil des Krankenversicherungsbeitrages zahlt die Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung zahlt der Rentner allein.

15,5% Beitragssatz KV

davon 8,2 % Rentneranteil
und 7,3 % Rentenversicherungsanteil

Der Beitrag zur K- und PVdR beträgt für kinderlose Rentner zusammen 10,4%.

Der Beitragszuschuss beträgt 7,3%. Damit wird ein Ausgleich für die Rentner geschaffen, für die die Rentenversicherung keinen Beitrag trägt. Also für privat Versicherte und freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte.

von
Uuuuups

Für Rentenbezieher, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wird der monatliche Zuschuss in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich aus der Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Zahlbetrag der Rente ergibt. Für Rentenbezieher, die bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, das der deutschen Aufsicht unterliegt, wird der monatliche Zuschuss in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich aus der Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Zahlbetrag der Rente ergibt. Der monatliche Zuschuss wird auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung begrenzt.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__106.html

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_106R0

von
BENSN

Danke für die Ergänzung!

Bei privat Versicherten wird auf die Hälfte des tatsächlichen Beitrages begrenzt.

Also Beispiel:
EM-Rente 1000€
Beitragszuschuss wäre 73€
Beitrag zur privaten KV nur 120€

Dann würde der Zuschuss 60€ betragen.

In der Praxis liegt der pKV Beitrag doch regelmäßig über dem Zuschussbetrag.

Experten-Antwort

Der Beitragssatz zur KV beträgt derzeit 15,5 %. Davon trägt der RV-Träger 7,3 %, der Rest (8,2 %) trägt der Versicherte.

Der Zusschuss zur privaten KV beträgt 7,3 %. Der Zuschuss an privat krankenversicherte Rentner wird auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen zur privaten KV begrenzt (die Aufwendungen liegen aber in der Regel höher, so dass eine Begrenzung nicht stattfindet).

von
Ein Neuer

Zitiert von: Techniker

Der Beitragssatz zur KV beträgt derzeit 15,5 %. Davon trägt der RV-Träger 7,3 %, der Rest (8,2 %) trägt der Versicherte.

Der Zusschuss zur privaten KV beträgt 7,3 %. Der Zuschuss an privat krankenversicherte Rentner wird auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen zur privaten KV begrenzt (die Aufwendungen liegen aber in der Regel höher, so dass eine Begrenzung nicht stattfindet).

Vielen Dank für Ihre Antwort, gestatten Sie eine Nachfrage. Bei PKV-Versichterten erhält der Rentner also 7,3% von der Netto-Rente. Bei einer 1000 Euro Rente und einem PKV-Beitrag von 400 Euro würde dies bedeuten das der Rentner 73 Euro erhält, also die restlichen 327 Euro zur PKV selbst tragen muss.

Auch Ihren letzten Satz mit der nicht stattfindenden Begrenzug habe ich nicht verstanden.

Vielen Dank

Experten-Antwort

So ist es - der Versicherte erhält also einen Zuschuss in Höhe von 73 Euro. Falls die PKV-Aufwendungen des Versicherten 400 Euro betragen, sind 327 Euro selber zu tragen.

Eine Begrenzung wäre im folgenden Beispielsfall erforderlich:
Falls die h ä l f t e der tatsächlichen Aufwendungen des Versicherten nur 70 Euro betragen würde, würde der Beitragszuschuss nicht 73 Euro, sondern nur 70 Euro betragen.

von
W*lfgang

Hallo Ein Neuer,

sicher mag man im ersten Schreck des 'teueren' PKV Beitrags und des mickrigen Zuschusses der Rentenversicherung - abgeleitet vom Rentenbetrag - stöhnen. Das relativiert sich aber manchmal.

Dank der PKV werden keine (Zwangs)GKV-Beiträge von weiteren Altersversorgungsbezügen abgezogen. Man denke hier allein an betriebliche Renten (GKV-Abzug rd. 17,5 %) und Riester oder LV auf Rentenbasis (ggf. gestreckte Beiträge auf 10 Jahre verteilt bei Einmalauszahlung). Es kann verdammt teuer sein, im Alter PKV-versichert zu sein, muss es aber im Vergleich zu GKV nicht.

Gruß
w.

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