Der Beitragssatz zur KV beträgt derzeit 15,5 %. Davon trägt der RV-Träger 7,3 %, der Rest (8,2 %) trägt der Versicherte.
Der Zusschuss zur privaten KV beträgt 7,3 %. Der Zuschuss an privat krankenversicherte Rentner wird auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen zur privaten KV begrenzt (die Aufwendungen liegen aber in der Regel höher, so dass eine Begrenzung nicht stattfindet).