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Experten-Antwort

PKV und KVdR bei EM-Rente

von Ein Neuer10.03.2012 | 13:33
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8 Antworten

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Ich habe folgende Frage: Ist meine Beispieldarstellung richtig: Pflichtversichert KV Rentenbezug EM-Rente 1000 Euro von diesen Betrag werden für die KVdR 15% abgezogen, somit verbleibt eine EM-Rente von 850 Euro. Privatversichert PKV Rentenbezug EM-Rente 1000 Euro von diesem Betrag erhält der Renter auf Antrag einen Zuschuss von 15%/2 = 75 Euro von der DRV. Rente somit 1075 Euro davon ist die private KV (ca. 400 Euro)zu zahlen. Bleiben von der EM-Rente ca. 675 Euro. Die 15% habe ich nur zur besseren Darstellung benutzt!

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Beitragssatz zur KV beträgt derzeit 15,5 %. Davon trägt der RV-Träger 7,3 %, der Rest (8,2 %) trägt der Versicherte.

Der Zusschuss zur privaten KV beträgt 7,3 %. Der Zuschuss an privat krankenversicherte Rentner wird auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen zur privaten KV begrenzt (die Aufwendungen liegen aber in der Regel höher, so dass eine Begrenzung nicht stattfindet).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

So ist es - der Versicherte erhält also einen Zuschuss in Höhe von 73 Euro. Falls die PKV-Aufwendungen des Versicherten 400 Euro betragen, sind 327 Euro selber zu tragen.

Eine Begrenzung wäre im folgenden Beispielsfall erforderlich:

Falls die h ä l f t e der tatsächlichen Aufwendungen des Versicherten nur 70 Euro betragen würde, würde der Beitragszuschuss nicht 73 Euro, sondern nur 70 Euro betragen.

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6 Antworten

BENSNam 10.03.2012 | 14:41
Ausführung ist fast richtig, aber: Einen Teil des Krankenversicherungsbeitrages zahlt die Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung zahlt der Rentner allein. 15,5% Beitragssatz KV davon 8,2 % Rentneranteil und 7,3 % Rentenversicherungsanteil Der Beitrag zur K- und PVdR beträgt für kinderlose Rentner zusammen 10,4%. Der Beitragszuschuss beträgt 7,3%. Damit wird ein Ausgleich für die Rentner geschaffen, für die die Rentenversicherung keinen Beitrag trägt. Also für privat Versicherte und freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte.
Uuuuupsam 10.03.2012 | 15:02
Für Rentenbezieher, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wird der monatliche Zuschuss in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich aus der Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Zahlbetrag der Rente ergibt. Für Rentenbezieher, die bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, das der deutschen Aufsicht unterliegt, wird der monatliche Zuschuss in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich aus der Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Zahlbetrag der Rente ergibt. Der monatliche Zuschuss wird auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung begrenzt. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__106.html http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
BENSNam 10.03.2012 | 19:50
Danke für die Ergänzung! Bei privat Versicherten wird auf die Hälfte des tatsächlichen Beitrages begrenzt. Also Beispiel: EM-Rente 1000€ Beitragszuschuss wäre 73€ Beitrag zur privaten KV nur 120€ Dann würde der Zuschuss 60€ betragen. In der Praxis liegt der pKV Beitrag doch regelmäßig über dem Zuschussbetrag.
Ein Neueram 12.03.2012 | 13:36
Vielen Dank für Ihre Antwort, gestatten Sie eine Nachfrage. Bei PKV-Versichterten erhält der Rentner also 7,3% von der Netto-Rente. Bei einer 1000 Euro Rente und einem PKV-Beitrag von 400 Euro würde dies bedeuten das der Rentner 73 Euro erhält, also die restlichen 327 Euro zur PKV selbst tragen muss. Auch Ihren letzten Satz mit der nicht stattfindenden Begrenzug habe ich nicht verstanden. Vielen Dank
W*lfgangam 12.03.2012 | 19:34
Hallo Ein Neuer, sicher mag man im ersten Schreck des 'teueren' PKV Beitrags und des mickrigen Zuschusses der Rentenversicherung - abgeleitet vom Rentenbetrag - stöhnen. Das relativiert sich aber manchmal. Dank der PKV werden keine (Zwangs)GKV-Beiträge von weiteren Altersversorgungsbezügen abgezogen. Man denke hier allein an betriebliche Renten (GKV-Abzug rd. 17,5 %) und Riester oder LV auf Rentenbasis (ggf. gestreckte Beiträge auf 10 Jahre verteilt bei Einmalauszahlung). Es kann verdammt teuer sein, im Alter PKV-versichert zu sein, muss es aber im Vergleich zu GKV nicht. Gruß w.
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