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Experten-Antwort

Plichtversicherter Dozent Rück- oder Nachzahlung der Beiträge?

von Dirk R.22.09.2019 | 12:25
118 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe mich dieses Jahr als selbstständiger Nachhilfelehrer / Dozent bei der DRV angemeldet und meine voraussichtlichen Einnahmen dieses Jahr geschätzt. Nun ist mein größter Arbeitgeber weggefallen, so dass meine Einnahmen deutlich geringer ausfallen werden. Meine Frage ist nun, bekomme ich nächstes Jahr, nach Feststellung meiner Steuerpflicht, zuviel gezahlte Beiträge erstattet? Was geschieht umgekehrt, wenn sich bei der Steuererklärung heraustellt, dass ich mehr verdient habe? Ich habe mich für die einkommensgerechte Zahlng entschieden. Viele Grüße und vielen Dank für die Beantwortung

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.09.2019 | 10:23

Hallo Dirk R.

die Antwort hat der User **** bereits gegeben.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

2 Antworten

****am 22.09.2019 | 19:55
Hallo Dirk R. die Zuviel gezahlten Beiträge werden nicht erstattet, Du solltest also umgehend den RV-Träger über die Reduzierung deines Einkommens informieren. Denn es gilt: Auf Antrag des Versicherten ist vom Folgemonat an vom laufenden Arbeitseinkommen auszugehen, wenn dieses im Durchschnitt voraussichtlich um wenigstens 30 vom Hundert geringer ist als das Arbeitseinkommen nach § 165 Abs. 1 S. 3 SGB VI. Siehe hier unter Punkt 6 - 8 https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Noch einen schönen Abend
Dirk R.am 23.09.2019 | 13:54
Danke für die schnelle und umfassende Antwort. Eine schöne Woche
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