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Experten-Antwort

Politisch rehabilitiert

von Müpfling27.05.2019 | 21:04
106 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich wurde in der ehmaligen DDR wegen Regimekritik aus der SED ausgeschlossen und durfte nicht mehr als Lehrer arbeiten. Ich arbeitet für deutlich weniger Geld. Meinen Antrag auf Rehabilitation wurde stattgegeben. Wie ist das in meiner Rente zu berücksichtigen? Ich dachte, ich kann für die Jahre die Durchschschnittsentgeltpunkte eines Lehrergehaltes inclusive AAÜG für Pädagogen beanspruchen. Das wurde aber in meiner Rente nicht gemacht. Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenden Sie sich bitte mit Ihrer Frage bitte an Ihren Rentenversicherungsträger. Dieser kann anhand Ihres Versicherungskontos beurteilen, ob Zeiten nach dem AAÜG oder dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz in Betracht kommen könnten.

Der Rentenversicherungsträger wird Sie dann darüber informieren, ob ein Zusatzversorgungsgträger einzuschalten ist - bzw. falls eine Rehabilitierung in Betracht kommt, welche weiteren Schritte ggf. noch erforderlich sind.

MfG

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Cosimaam 28.05.2019 | 11:24
Inwiefern wurden Sie rehabilitiert? Haben Sie nach Ende der einstigen DDR auf Wiedereinstellung in den Schuldienst geklagt und wieder als Lehrer gearbeitet? Oder wurden Sie nach dem Berufsrehabilitationsgesetz rehabilitiert? Dieses sieht leider keinen Ausgleich für entgangener"Karriere"vor. Rententechnisch besteht aber wohl die Möglichkeit eines sozialen Ausgleichs. Aber wie, sollte vielleicht ein Experte beantworten können.
Deutsche Rentenversicherung
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