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Experten-Antwort

Polnische Rente in Deutschland

von Barto17.10.2018 | 08:23
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Hallo zusammen, folgende Situation: Meine Mutter(Polin) hat lange Zeit in Polen gearbeitet und Rentenbeiträge an die polnische Rentenversicherung gezahlt. Seit 2007 wohnt sie nun in Deutschland, arbeitet hier und zahlt natürlich die Rentenversicherungsbeiträge an die deutsche Rentenversicherung. Sie hätte nun die Möglichkeit die frühzeitige polnische Rente in Anspruch zu nehmen, würde aber gerne hier in Deutschland weiterhin in Vollzeit arbeiten. Nun ergeben sich für uns zwei wichtige Fragen: 1. Darf meine Mutter bei Inanspruchnahme der frühzeitigen polnischen Rente in Deutschland weiterhin in Vollzeit arbeiten? Falls ja, gäbe es irgendwelche steuerrechtliche folgen? 2. Wie wäre denn die polnische Rente dann zu versteuern? In Polen oder in Deutschland? Falls in Deutschland, dann ganz normal als zusätzliches Einkommen? Ich wäre sehr dankbar für jegliche Hilfe. Ich werde natürlich auch noch einen Beratungsgespräch organisieren, doch ich erhoffe mir hier gewisse Orientierung in der Sache zu gewinnen. Viele Grüße, Barto

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei einem vorzeitigen Rentenanspruch in Polen besteht nach deutschem Recht die Möglichkeit, weiterhin in Vollzeit zu arbeiten. Welche Auswirkungen dies allerdings auf den polnischen Rentenbezug hat, ist mit dem Rentenversicherungsträger in Polen zu klären.

Zu steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt oder an einen Steuerberater.

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3 Antworten

Mondkindam 17.10.2018 | 09:42
Hallo Barto, natürlich kann Ihre Mutter in Deutschland voll weiterarbeiten. Wer sollte Ihr das verbieten? Ob es aber bei der polnischen Rente auch Hinzuverdienstgrenzen gibt, also Ihre Beschäftigung hierauf Auswirkungen hat, müssen Sie mit dem polnischen Rentenversicherungsträger klären. Achtung: Falls Ihre Mutter arbeitslos werden sollte kann die polnische Altersrente ein Ausschlussgrund für die Arbeitslosengeldzahlung sein (sehen nicht alle AfA´s gleich). Wegen der Steuer fragen Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein oder das Finanzamt.
Infoam 17.10.2018 | 11:06
Ob eine ausländische Rente in Deutschland zu versteuern ist, hängt immer von dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem entsprechenden Land ab ( hier gibt es unterschiedliche Vereinbarungen) Mit Polen ist geregelt, daß die polnische Rente an eine in Deutschland lebende Person immer in Polen zu versteuern ist. In Deutschland wird vom Finanzamt allerdings der Progressionsvorbehalt geltend gemacht. Diese Vereinbarungen können Sie im Internet aufrufen und nachlesen. Das Thema ist allerdings ziemlich kompliziert, ich empfehle daher unbedingt fachmännische Beratung (RA, St.B. o.ä.)
Bartoam 17.10.2018 | 15:00
Vielen Dank! Das hilft mir weiter :)
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