Bei einem vorzeitigen Rentenanspruch in Polen besteht nach deutschem Recht die Möglichkeit, weiterhin in Vollzeit zu arbeiten. Welche Auswirkungen dies allerdings auf den polnischen Rentenbezug hat, ist mit dem Rentenversicherungsträger in Polen zu klären.
Zu steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt oder an einen Steuerberater.