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Experten-Antwort

Polnische Versicherungszeiten

von Magdalena21.10.2010 | 10:58
2323 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Rentenauskunft angefordert, da ich prüfen wollte, ob alle "Zeiten" stimmen, aber ich habe ein Problem, ich habe auch in Polen gearbeitet und war dort versichert. Dann wurden die Zeiten der Deutsche Rente angerechnet/umgerechnet. Habe ich die Möglichkeit diese Umrechnung irgendwie zu verstehen bzw. nachzuvollziehen? Da stehen DM Beträge drin, worher nimmt die RV die Beträge aus den polnische Zeiten, wie wird das umgerechnet? Wie kann ich es nachvollziehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Magdalena,

da Ihren in Polen zurückgelegten Versicherungszeiten im Versicherungsverlauf DM-Beträge zugeordnet sind, vermute ich, dass Sie bereits vor dem 01.01.1991 nach Deutschland zugezogen sind und sich seitdem hier ununterbrochen aufhalten. In diesen Fällen werden Ihre polnischen Zeiten nach dem Deutsch-Polnischen-Sozialversicherungsabkommen (DPSVA) aus dem Jahre 1975 bewertet.

Das DPSVA 1975 bestimmt, dass die in Polen zurückgelegten Versicherungszeiten so zu behandeln sind, als ob sie in Deutschland zurückgelegt wurden (Eingliederungsprinzip). Die Anrechnung und Bewertung erfolgt allerdings nur in dem Umfang, wie das Fremdrentenrecht (FRG bzw. FANG) eine Anrechnung zulässt.

Es werden danach nicht Ihre tatsächlich in Polen erzielten Verdienste (umgerechnet in DM oder EUR) zu Grunde gelegt, sondern Tabellenwerte mit Durchschnittsverdiensten. Je nach Fallgestaltung sind die Tabellenwerte der Anlagen 1-16 zum Fremdrentengesetz (FRG) oder der Anlagen 13/14 zum Sozialgesetzbuch (SGB) VI maßgebend.

Innerhalb der Tabellen wird z.B. nach erlangter Qualifikation oder nach dem Wirtschaftsbereich, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde, unterschieden.

Im Einzelnen sind hier eine Reihe unterschiedlicher Fallgestaltungen und Besonderheiten zu beachten, welche Einfluss auf die zuzuordnenden Tabellenwerte haben. Insbesondere kann die Ihnen vorliegende Aufstellung, soweit diese schon älter ist, nicht mehr dem aktuellen Recht entsprechen.

Ggf. wäre es dann sinnvoll, eine aktuelle Rentenauskunft anzufordern. Dieses und Fragen zu Ein-zelheiten sollten Sie aber mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger besprechen.

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1 Antworten

RFnam 21.10.2010 | 11:54
Irgendwann in den zurückliegenden Jahren wurde eine Kontenklärung durchgeführt. Damals müsste auch (nach einem Schriftwechsel) ein Feststellungsbescheid ergangen sein, in dem die Aufnahme der polnischen Versicherungszeiten dargestellt wurde. Wenn Sie diese Unterlagen noch haben, nehmen Sie diese zur Hand, dann werden sich Ihre Fragen beantworten. Ohne Kenntnis der konkreten Umstände Einblick in Ihre Versicherungsakte können Sie im Forum keine konkrete Antwort erwarten. Es kann auch nur geraten werden, dass Sie aus Polen nach Deutschland übergesiedelt sind und die in Polen zurückgelegten und nachgewiesenen Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) anerkannt wurden. Aber wie gesagt, das ist nur eine von mehreren Möglichkeiten.
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