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"Portoverschwendung"

von Schiko.27.02.2007 | 23:19
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Jetzt ist es amtlich, wusste natürlich schon, der DAK beitrag wurde von 13,80 auf 14,50 % angehoben. Die vierteljahres frist zur weitergabe von 0,35 % läuft am 31.3.2007 ab. Heute war es so weit, überpünktlich ging schon der „ Rentenbescheid“ postalisch ein. Einmalig der text, Ihre bisherige Altersrente für lang- jährig Versicherte wird ab 1.04.2007 neu berechnet. Für die Zeit ab 1.04. 2007 werden laufend monatlich 1.550,55 EUR gezahlt. Die Rente für den jeweiligen Monat wird zum Monats- anfang ausbezahlt ( falsch, gutschrift erfolgt am 30./31.), bzw. am letzten buchungstag des jeweiligen monats. Die monatliche Zahlung wird auf das angegebene Konto überwiesen. Dann wurde auf 6 seiten der ganze sums nochmals auf- geführt, wie schon geschehen mit 63 und 65 jahren. Ursprünglich wurde ja berichtet, diese mitteilung entfällt, entsprechender ausdruck für den erhöhten krankenkassen- beitrag ist auf kontoauszug zu ersehen. Haben dies die banken abgelehnt, oder wollte man den briefmarkenumsatz erhöhen?, das ist die frage. Dass es klar ist, mich stört die verminderung von 6,02 €. überhaupt nicht, einen frühschoppen weniger und es ist gegessen. Schlimm finde ich nur den „Eiertanz“ die rente wird neu berechnet. Stimmt doch gar nicht , der überweisungsbetrag verringert sich, da der krankenversicherungsbeitrag erhöht wurde, dies ist fakt. Mit freundlichen Grüßen.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.02.2007 | 17:15

In Sachen Portoverschwendung bzw. unsachgemäßer Einsatz von Geldern der Versichertengemeisnchaft würde ich den Fall Schiko nicht werten.

Der Grund für den erneuten Bescheid wurde Ihnen ja bereits genannt - es findet in der Tat eine Neuberechnung Ihrer Monatsrente statt. Künftig dürfte so etwas aber in der Praxis der Vergangenheit angehören.

Trotzdem:Ärgern würde ich mich über den rechtsbehelfsfähigen Bescheid nicht, wenn auch ein Widerspruch dagegen, wohl bereits aus formellen Gründen, und unter Hinweis auf die Umsetzung der Beitrssatzänderung der KK abzuweisen wäre.....

So gesehen, ist solch ein Vorgehen in der Tat fargwürdig, wenn auch dadurch die Finanzlage der gRV nicht ernsthaft gefährdert sein dürfte....

MfG

12 Antworten

Schleuderharryam 28.02.2007 | 08:18
...wenn man sonst keine Probleme hat...
Schiko.,am 28.02.2007 | 09:17
Da haben sie recht, ist auch kein problem für mich. Wollte n ur darlegen auf welchen wegen man die erhöhung des krankenbeitrages be- kannt gibt.
DNam 28.02.2007 | 09:26
Zum "Eiertanz": Die Rente wird doch neu berechnet! Ändert sich der Beitragssatz der KV muss entsprechend auch der neue Beitrag abgezogen werden. Dies ist doch eine Berechnung - also wird die Rente neu berechnet. Zur Auszahlung der Rente. Die Rente wird immer an letzten Banktag eines Monats ausgezahlt. Vermutlich erhalten Sie Ihre Rente im voraus, die Rente wird also am 28.02 für März ausgezahlt. Dies wird gemacht, da Ihnen Ihre Rente am 01. eines Monat zur Verfügung stehen muss. Die Aussage im Schreiben der RV ist also richtig. Zur Erhöhung des Briefmarkenumsatzes: Zukünftig sollen die Rentner keine Post mehr in gleichgelagerten Fällen mehr erhalten. Diese Briefschwemme war meines Wissens nach nötig, da noch nicht alle Rentner über diese Verfahrensweise informiert waren. Aber seien Sie froh, dass die Rentenversicherung Sie über den veränderten Beitragssatz informiert. Die Krankenkassen erhöhen in der Regel Ihre Beiträge und teilen dies Ihren Versicherte nicht mal mit.
---am 28.02.2007 | 10:05
Tja, und wenn die Rentenversicherung nichts sag, dann ist auch nicht recht...
Antoniusam 28.02.2007 | 11:18
Als meine Krankenkasse zuletzt vor ein paar Monaten den Beitragssatz erhöhte, bekam ich keinen neuen Rentenbescheid. Es befand sich lediglich ein entsprechender Hinweis auf meinem Kontoauszug.
Brunhildeam 28.02.2007 | 12:20
Leider ist nicht bei jedem Rentner dieses Verfahren möglich.
skatam 28.02.2007 | 12:32
Nur nicht RENTNER werden.. mfg skat
super manam 28.02.2007 | 13:26
SCHIKO ist immer im Schwebezustand wie sein Landesvater : EDMUNDO.... herzliche grüße super man
Josepham 28.02.2007 | 13:22
Hallo schiko, kann es sein, dass bei Ihnen ein paar schwebende Verfahren laufen, so dass aus diesem Grunde der Bescheid kommt und nicht die Mitteilung auf dem Kontoauszug? Gruß
Schiko.am 28.02.2007 | 20:09
Bruttorente ist das eine, gemindert durch abzug von beiträgen das andere. Auch ich bekomme meine bruttorente wie bisher, nämlich entgeltpunkte x 26,13 rentenwert. Es hätte wirklich genügt entsprechenden vermerk am tagesauszug der rentenbuchung zu bringen, scheinbar wurde dies teilweise auch so praktiziert. Die verminderung des nettobetrages erfordert doch keine neu berechnung der RENTE, lediglich der netto- betrag vermindert sich. Es ist auch nicht unbedingt notwendig, dass der Betrag am 28.2.07 verbucht sein muß ,viel wesentlicher ist die wertstellung des gutschriftsbetrags Erst am 1.3.07 gebucht hat die wert- stellung mit 28.2. 07 zu erfolgen. Nur dies ist maßgebend, nicht der buchungstag, für die berechnung von zinsen. Die rente für april, neuerdings aber auch rückwirkend für märz , hat spätestens am 30.03.07 mit wertstellung 30.03.07 zu erfolgen Vor jahrzehnten war dies noch anders, aber auch sehr schlimm. Oft schon am 26.des monats wurde die rente gebucht, gerechterweise aber mit wertstellung 30/bzw. 31., bei diesen zwei daten kennt die wertstellung keinen unterschied. War auf konto kein sonstiges guthaben und der kunde hat unwissend am 27. geld abgehoben entstand ein sogenanntes valuta soll, was zinsen nach sich zog. Rein therotisch muss die rente am 1.zur verfügung stehen, es ist aber so wie oben dargestellt, damit eben kein valutasoll entsteht , wenn die miete bereits mit wertstellung 30. belastet wird. Es klinkt ja makaber, wenn man froh sein sollte, von einer beitragserhöhung unterrichtet zu werden. Wollte ja die übliche lawine vermeiden, will mich ander- seits auch nichts ins boxhorn jagen lassen. Mit freundlichen Grüßen.
bekissam 01.03.2007 | 10:19
Die Formulierung "die Rente wird neu berechnet" oder "neu festgestellt" ist in der Tat falsch. Neu festgestellt oder berechnet wird lediglich der auszuzahlende Betrag. Richtigerweise müßte es daher lauten. "Der Zahlbetrag hat sich geändert" oder "der auszuzahlende Betrag". Das Problem wäre durch eine relativ einfache Routine in der Textsteuerung auch behebbar. Es trifft auch nicht zu, dass alle Rentner eine derartige schriftliche Mitteilung erhalten, wie Sie die erhalten haben. Es würde zu weit führen, interne Vorgänge, die zu einer schriftlichen Mitteilung führen können, hier detailiert zu erläutern. Der Regelfall soll das Mitteilungsverfahren über den Kontoauszug sein, wie das auch im Artikel unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Leider gibt es aber auch Rentner, die sich aufregen, dass sie keine schriftliche Mitteilung mehr erhalten.
Sc hiko.am 01.03.2007 | 12:43
Danke bekiss, stimme ihnen uneingeschränkt in allen punktem zu. MfG.
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