hallo Experten,
ich war in der Reha, habe den Abschlußbericht der medizinischen Reha erhalten. Dort steht, dass ich max. 3 Std. arbeiten kann, also voll erwerbsunfähig. Daraufhin habe ich einen Antrag für EM-Rente gestellt. Jetzt wurde ich zu einem Gutachter der DRV bestellt.
Läuft hier was schief??? Denn hier im Forum habe ich mehrmals gelesen, wenn im Reha Bericht ein Restleistungsvermögen unter 3 Std. steht, wird man von DRV automatisch aufgefordert, einen (formalen) EM-Rentenantrag zu stellen, weil eben der Reha Entlassungsbericht als Gutachten gilt. (Der Reha Antrag wird zum EM-Rentenantrag umgedeutet.) Warum bei mir nicht?
Warum soll ich noch mal zum Gutachter?