Hallo Marion,
es ist durchaus üblich, dass bei der Prüfung eines EM-Rentenantrages (in den der Reha-Antrag umgedeutet wurde), noch weitere Gutachten angefordert werden, die den Reha-Entlassungsbericht ergänzen sollen. Bitte nehmen Sie den Gutachtentermin wahr und warten Sie die weitere Entscheidung ab.