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Experten-Antwort

Positives Sozialgerichtliches Gutachten

von Flora16.01.2020 | 18:15
517 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Welche maximale Bearbeitungsfrist hat die DRV der Ärztlicherdienst um zu einem Positiven Sozialgerichtliches Gutachten Stellung zu nehmen. Ich warte schon 15 Wochen auf die Stellungnahme.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Flora,

wenn ich Ihre Angaben richtig deute, befinden Sie sich in einem sozialgerichtlichen Verfahren.

In diesem Fall bestimmt das Sozialgericht die Fristen für die Beteiligten nach freiem Ermessen.

Äußert sich der Rentenversicherungsträger nicht innerhalb der gesetzten Frist, kann das Sozialgericht auch ohne die Äußerung entscheiden.

Wir empfehlen ihnen daher, sich beim Sozialgericht über den weiteren Fortgang des Verfahrens zu erkundigen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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12 Antworten

Floraam 16.01.2020 | 18:34
Es wurde eine Frist gesetzt vom Sozialgericht das war 26.10.019 seid dem Still ruht der See.
Schorscham 16.01.2020 | 19:13
Mein Orthopäde wurde damals vom SG angemahnt. Es wurde ihm eine gerichtliche Vorladung angedroht, wenn er nicht innerhalb einer gesetzten Nachfrist einen angeforderten Befundbericht einreichen würde. MfG
Floraam 16.01.2020 | 18:35
Es ist seid dem 24.10.019 beim Ärztlichen Dienst.
Faunaam 16.01.2020 | 18:28
Was sagt denn das zuständige Gericht?
Floraam 16.01.2020 | 19:27
Zitat von Flora anzeigenausblenden
Mein Orthopäde wurde damals vom SG angemahnt. Es wurde ihm eine gerichtliche Vorladung angedroht, wenn er nicht innerhalb einer gesetzten Nachfrist einen angeforderten Befundbericht einreichen würde. MfG
Seid dem 24.10.019 ist es beim Ärztlichen Dienst der DRV . Und danach geht es zum Wiederspruchausschuss die wiederum nur einmal im Monat tagt. Rentenantrag wurde 6/2017 gestellt.
Es ist beim Sozialgericht und dennoch läuft nichts
Floraam 16.01.2020 | 19:26
Es wurde eine Frist gesetzt vom Sozialgericht das war 26.10.019 seid dem Still ruht der See.
Mein Orthopäde wurde damals vom SG angemahnt. Es wurde ihm eine gerichtliche Vorladung angedroht, wenn er nicht innerhalb einer gesetzten Nachfrist einen angeforderten Befundbericht einreichen würde. MfG
Seid dem 24.10.019 ist es beim Ärztlichen Dienst der DRV . Und danach geht es zum Wiederspruchausschuss die wiederum nur einmal im Monat tagt. Rentenantrag wurde 6/2017 gestellt.
W°lfgangam 16.01.2020 | 20:36
Hallo Flora, ein _positives_ Gutachten bestätigt doch nur, dass Sie kerngesund/voll leistungsfähig sind! Umgangssprachlich sieht man/frau aus eigener Sicht natürlich das 'positive'/befürwortende Negativgutachten zur Frage der möglichen/geminderten EM ...mein ja nur ;-) > Ich warte schon 15 Wochen auf die Stellungnahme. Vielleicht läuft gerade eine Stellenausschreibung, um einen Medicus für den ÖD zu begeistern, um die Berge an soz.-med. Begutachtungen abzuarbeiten ...der muss aber auch erst mal durch den Sprachkurs. > Es wurde eine Frist gesetzt vom Sozialgericht das war 26.10.019 seid dem Still ruht der See. Die scheinen aber auch nicht wirklich so auf Termin zu arbeiten und Sie fristgerecht unterstützen zu wollen. Haben Sie da mal nachgefragt, wie die die eigenen Fristsetzungen/Nichterfüllung handhaben/verfolgen? Zusammen sind 6-12 Monate schnell mal rum, ehe es weitergeht. Ggf. können Sie es anwaltlich beschleunigen lassen ...sofern der Zeit dafür hat + die Honorar-trächtigeren Mandanten nicht bevorzugt. Die öffentliche Verwaltung ist derzeit im 'Scharping-Modus': mach laaaaaaangsam, Bewegung kostet ... ;-) Nehmen Sie meine Hinweise nicht so ernst, auch wenn es Sie direkt in der Sache betrifft ...ja, es dauert aktuell leider etwas länger im Staate der Teutonen. Gut dass wir nicht in F (wahlfrei austauschbar) sind ... ;-) Gruß w.
Karl-Ottoam 16.01.2020 | 22:08
Zitat von Flora anzeigenausblenden
Mein Orthopäde wurde damals vom SG angemahnt. Es wurde ihm eine gerichtliche Vorladung angedroht, wenn er nicht innerhalb einer gesetzten Nachfrist einen angeforderten Befundbericht einreichen würde. MfG
Seid dem 24.10.019 ist es beim Ärztlichen Dienst der DRV . Und danach geht es zum Wiederspruchausschuss die wiederum nur einmal im Monat tagt. Rentenantrag wurde 6/2017 gestellt.
Ich lasse mich gerne korrigieren, wenn ich mich täusche, aber ich habe noch niemanden kennengelernt, dem nach Tagung des Widerspruchsausschusses sein Rentenbegehren erhalten hat, nachdem es vorher abgelehnt wurde.
Floraam 21.01.2020 | 15:10
Es gibt heute Neues Der Ärztliche Dienst hat gestern zu meinem Sozialgerichtlichem Gutachten Stellung genommen. Heute ist es ans Sozialgericht verschickt worden. Wie hat die DRV entschieden. Oder wie geht es jetzt weiter
Gerichtam 21.01.2020 | 15:20
Wie wäre es denn wenn du mal Gericht nachfragst. Oder glaubst du das hier jemand das Verfahren kennt?
Schorscham 21.01.2020 | 15:25
Das Sozialgericht wird sich schon von sich aus melden. Bei heutigem Posteingang dürfte das aber ein paar Wochen dauern. MfG
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