Hallo Flora,
wenn ich Ihre Angaben richtig deute, befinden Sie sich in einem sozialgerichtlichen Verfahren.
In diesem Fall bestimmt das Sozialgericht die Fristen für die Beteiligten nach freiem Ermessen.
Äußert sich der Rentenversicherungsträger nicht innerhalb der gesetzten Frist, kann das Sozialgericht auch ohne die Äußerung entscheiden.
Wir empfehlen ihnen daher, sich beim Sozialgericht über den weiteren Fortgang des Verfahrens zu erkundigen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung