Hallo,
ich habe gestern ein Schreiben von der Rentenversicherung bekommen. Dabei war ein Schreiben, welches von meinem Arbeitgeber ausgefüllt werden muss,
Prüfung der Hinzuverdienstregelungen.
Ich habe noch keinen Rentenbescheid. Also ist mein allererster Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente.
Ist diese weitere Prüfung ein positives Zeichen, dass die Rente ggf. Bewilligt wird.
Mein AG soll die Einkünfte ab August /15 vorlegen also aus diesem Monat ...
Zumindest bräuchte man keine Verdienstangaben, wenn man Ihnen die Rente ablehnen wollte, weil man meint, Sie können ganztags arbeiten.
Aber warten Sie es ab.
Bin Burnout-geschädigt, habe 35 Jahre an soz.vers.mäßiger Bemessungsobergrenze gearbeitet. BU-Rente wurde bewilligt, keine volle EM-Rente
BU/teilw. EM Rente wird zur Kostenerstattung für Krankengeldtagegeldsubventionierung und Subventionierung ALG I verwendet. Ich sehe keinen Cent meiner EM Rente, bekomme aber 10,8 % Abschlag bei späterer Altersrente.
Ist meine Sicht richtig: Wer sich aufreibt, bekommt lange Zeit keine Rente, wenn er zu viel gearbeitet hat? Warum warnt die Rentenversicherung dann nicht gleich vor einer EM-Rentenbeantragung? Kann man auf eine zugesagte Rente verzichten, damit man nicht um 30.000,-- bis 40.0000,-- Renteneinkommen gebracht wird, falls man wider Erwarten doch noch das durchschnittliche Lebensalter erreicht?