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Postabrechnungsnummer/Postrentennummer

von krit09.01.2009 | 12:29
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21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Frage zum Inhalt des Rentenbescheides: Ist (wie bei der Anpassungsmitteilung) aus dem (ersten) Rentenbescheid die Postabrechnungsnummer/Postrentennummer) ersichtlich? Welche Bedeutung haben die beiden letzten Stellen der Postrentennummer hinsichtlich der Rentenart? Ergibt sich diese aus den "Bestimmungen für das Renetenzahlverfahren (RZB)"?

21 Antworten

Dubhillam 09.01.2009 | 13:15
Die letzten beiden Stellen der Postrentennummer sagen nichts über die Leistungsart, sondern nur über die Bescheidnummer und die Zahlungsauftragsnummer der jeweiligen Rente. Z.B. abgetrennte Beträge (Pfändungen,Aufrechnungen,etc.) würden dann unter der Bescheidnr. 01 und ZANR. 2 laufen.
Rosannaam 09.01.2009 | 13:25
Falls Sie selbst Rentner/Rentnerin sind, ist dies für Sie völlig irrelevant. Maßgebend für alle Anfragen und Anträge ist dann nur die 3-stellige Bereichs-Nr. (s. Anpassungsmitteilung) und die Versicherungs-Nr. Die ZA-Nr. sehen Sie aus dem Rentenbescheid allerdings nicht. Ist aber auch unwichtig.
kritam 09.01.2009 | 13:29
Hallo, Rosanna! Vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich bin nicht Leistungsbezieher der Rentenversicherung, sondern Mitarbeiter der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg. Die Frage, ob die 3-stellige Postabrechnungsnummer und die 14-stellige Postrentennummer aus dem Rentenbescheid zu entnehmen ist, interessiert mich im Zusammenhang mit der Durchführung des automatisierten Datenabgleichs nach § 52 SGB II. Teilen Sie die Auffassung von Dubhill zur Bedeutung der letzten beiden Stellen der Postrentennummer? Steht nicht die letzte Stelle für die Rentenart (z.B. 1 = Versichertenrente, 2 = Hiterbliebenenrente)? Gruß Kritzenberger
Rosannaam 09.01.2009 | 13:46
Puh, da bin ich im Moment leider überfragt, da ich so selten Anpassungsmitteilungen zu Gesicht bekomme. Könnten Sie mir mal ein Beispiel schreiben (aus einer Vers.Nr. OHNE das Geb.Datum, z.B. 970 (DRV Bund) XX.XX.XX M XXX >> was kommt danach noch alles?)? Also aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass auf der Anp.Mitteilung tatsächlich die Leistungsart steht: Versichertenrente = 14, 15, 16, 17, 18, 74, 75, 76 Erziehungsrente = 44, 45 etc. Witwenrente = 20, 21 Waisenrente = 25, 26 MfG Rosanna.
@ Rosanna @ kritam 09.01.2009 | 13:56
Die Postrentennummer setzt sich folgendermaßen zusammen: XXX (=Postabrechnungsnummer/PANR, hier erkennt man den zahlenden Träger) XX XXXXXX A XXX (= Versicherungsnummer) XX (=BX/ZA-Nummer; also Bescheid- und Zahlauftragsnummer) Diese Nr. ist sowohl in den Anpassungsmitteilungen, als auch im Ausgangsrentenbescheid erkennbar. Bei einer BX/ZA-Nr. von z.B. 2X könnte es sein, dass es hier eine Witwenrente ist, aber ich weiß nicht, ob die 2X nicht auch vergeben wird, wenn als 2. Rente (=2. Ausgangsbescheid) eine Altersrente nach einer EM-Rente gezahlt wird, da hab ich noch nie drauf geachtet. @ krit: Aber in jedem Fall geht aus einer Anpassungsmitteilung hervor, um welche Rentenart es sich handelt. Ansonsten sieht man an der Versicherungsnummer ja auch, ob es eine eigene Rente (EM- oder Altersrente) oder eine Hinterbliebenenrente ist - die letzten 3 Ziffern geben an, ob der Versicherte männlich (00X bis 49X) oder weiblich (50X bis 99X) ist bzw. war...
kritam 09.01.2009 | 14:12
Hallo, Experte! Vielen Dank für Ihren Beitrag. Frage: Ändert sich die Beischeidnummer mit der Erstellung einer Anpassungsmitteilung(vermutlich nicht)? Wenn nein, welcher Geschäftsvorfall könnte dann Grund für eine Änderung (Erhöung dieser Nummer) sein? Dank für Ihre Bemühungen. MfG krit
kritam 09.01.2009 | 13:53
Hallo, Rosanna! Hier ein Beispiel einer Postabrechnungsnummer/Postrentennummer aus einer Anpassungsmitteilung: 015 15241222K012 11 M.E. bedeuten Stellen 1-3 = Postabrechnungsnummer Stellen 4-17 = Postrentennummer davon Stellen 4-15 = Versicherungsnummer Stelle 16 = ?? (evtl. Rentenart; 1 = Versichertenrente) Stelle 17 = ?? (evtl. Zahlungsauftrag) Rosanna, an welcher Stelle eines Rentenbescheides (nicht Anpassungsmitteilung) könnte die Postabrechnungsnummer/Postrentennummer erkennbar sein? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. MfG Kritzenberger
kritam 09.01.2009 | 14:54
Hallo, Rosanna! Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Vielleicht kann ich mich gelegentlich revanchieren. MfG Kritzenberger
Rosannaam 09.01.2009 | 14:42
Hallo Krit, im Rentenbescheid steht unter derm Satz: "Die Rente wird unter folgendem Zeichen gezahlt:" zuerst die Postabrechnungsnummer (PANR), in Ihrem Fall 015, dann die Rentennummer ( = Versicherungsnummer ), dann zum Schluß tatsächlich nur die Bescheids- und Zahlungsauftragsnummer. WENN auf der Anpassungsmitteilung also eine 2 steht, kann es sich nur um die Bescheidsnummer handeln. Ob es sich um eine Versicherten- oder Hinterbliebenenrente handelt, müßte 2-stellig angegeben sein (niemals nur 1-stellig)!!! Wie gesagt, da ich im Moment nicht weiß, ob die Leistungsart ( abgekürzt LEAT ) auch in der Anpassungsmitteilung steht, kann ich dazu leider nichts sagen. Aber definitiv handelt es sich bei Ihrem Beispiel "1" + "1" um die Bescheids- und Zahlungsauftragsnummer! Noch was: in der Regel werden die Witwen-/Witwerrenten unter der Bescheidsnummer 1 gezahlt; kommen noch 1 oder mehrere Waisenrenten hinzu, werden diese dann unter der Bescheidsnummer 2 ff. gezahlt. MfG Rosanna.
Rosannaam 09.01.2009 | 15:27
Gerne! ;-)) Aber revanchieren brauchen Sie sich dafür nicht. Freut mich schon, wenn ich Ihnen zumindest ein bißchen weiterhelfen konnte. MfG Rosanna.
kritam 09.01.2009 | 15:29
Hallo, Rosanna! Gleichwohl, nochmals herzlichen Dank. :-)) MfG krit
Paulaam 09.01.2009 | 16:42
Hallo krit, bei einer Rentenanpassung ändert sich die Bescheidnummer nicht. Die Bescheidnummer, im Normalfall 1, bleibt auch bei allen anderen Geschäftsvorfällen, z.B. Neufeststellung gleich. Selbst nach dem Tode des Versicherten wird die Witwenrente unter der Nr. 1 gezahlt. Ich glaube, die BfA (DRV Bund) hat früher die Witwenrente unter der Nr. 2 gezahlt. Ob sie es heute immer noch macht weiß ich nicht. Paula
-_-am 10.01.2009 | 02:04
XXX xx xxxxxx x xxx X X PAN VSNR BXZA Die ersten 3 Stellen (PAN) bezeichnen den zahlenden Versicherungsträger. Für Auslandszahlungen sind spezielle (abweichende) PAN vorhanden. Dann folgen 12 Stellen Versicherungsnummer (VSNR) und je 1 Stelle Bescheid-Nr. (BX) und Zahlauftrag-Nr. (ZA). Höhere Bescheidnummern (vorletzte Stelle) kommen bei mehreren Hinterbliebenen vor. Beispiel: Witwe, 3 Waisen Bescheid-Nr. 1 = Witwe Bescheid-Nr. 2, 3, 4 = jeweils eine Waise Die Witwe ist jedoch nicht zwingen unter Bescheid-Nr. 1 zu finden. Bei der ehemaligen BfA wurden Witwenrenten unter Bescheid 2 geführt. Es kann auch sein, dass eine Waise unter Bescheid-Nr. 1 schneller beschieden worden ist und der Witwenrentenantrag kommt erst später, so dass die Witwe Bescheid-Nr. 2 bekommt. Ist die Zahlauftrags-Nr. (letzte Stelle) größer 1, handelt es sich um eine abgetrennte Zahlung (Teilbetrag der Rente), wie es bei Pfändungen oder Beteiligung an den Heimkosten möglich sein kann. Die Bezeichnung kann den Bescheiden der Rentenverischerungsträger sowie den Anpassungsmitteilungen entnommen werden und steht auch auf dem Rentnerausweis. Die Art der Rente kann aus der Nummernfolge nicht entnommen werden.
Rosannaam 10.01.2009 | 19:57
Nicht nur die frühere BfA hat Witwenrenten unter der Bescheidsnummer 2 erteilt, sondern auch die regionalen Versicherungsträger. Das ist aber schon lange her, da hatten wir noch andere EDV-Programme.
-_-am 10.01.2009 | 23:53
Sie vielleicht. In meinen 33 Jahren und 5 Monaten ist das bei "meinem" Regionalträger nie so gewesen. Es dürfte auch für die Richtigkeit meiner Ausführungen nicht sehr relevant sein, ob noch weitere 5 - 9 Witwen ihre Uralt-Witwenrente unter BX 2 beziehen. Diese Personenkreis dürfte auch kaum bei der Fragestellerin mit dem "Problem" auflaufen.
Rosannaam 11.01.2009 | 19:11
Weshalb gleich so aggressiv?? Dass das für die Fragestellerin völlig irrelevant ist, weiß ich auch. Bei uns war es eben so. Also immer schön cool bleiben. ;-))
kritam 12.01.2009 | 08:43
Hallo, Sie können beruhigt sein, Ihre datenschutzrechtliche Sorge ist unbegründet. MfG krit
unglaublicham 12.01.2009 | 07:56
Sehr geehrter Herr Krit, nach Ihren Angaben sind Sie Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Es sollte Ihnen daher bekannt sein, dass es gewisse Datenschutzbestimmungen gibt. Mein Anliegen: Anfragen, sofern es nicht ihre eigene Versicherung betrifft, immer allgemein formulieren. Z.b. wie von Rosanna vorgeschlagen: VSNR = 970 XX XXXXXX M XXX 11
kritam 12.01.2009 | 08:47
Hallo -_-, vielen Dank für Ihre fundierte Auskunft. MfG krit
PISAam 12.01.2009 | 12:13
UNFASSBAR!!!!! Die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit scheinen das Wort Datenschutz vom Hörensagen zu kennen.Da gibt KRIT hier eine komplette Rentenversicherungsnummer an, und als er darauf hingewiesen wird, kommt so ein dummer Spruch "Sie können beruhigt sein, Ihre datenschutzrechtliche Sorge ist unbegründet." Also schlimmer geht nun echt nicht mehr!! Ich frage mich wie sehr die Menschheit noch verblödet. Bei einigen scheint keine Steigerung mehr möglich zu sein!!!!
kritam 12.01.2009 | 13:00
Noch einer, der sich ohne Kenntnis des Sachverhalts künstlich aufregt und dafür die nötige Zeit hat.
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