Liebes Experten-Team,
ich mache seit diesem Jahr eine Umschulung, welche durch die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen einer LTA Maßnahme finanziert wird. Die Umschulung findet an einem Berufsförderungswerk statt. Zum 17.03.2020 wurde der Schulbetrieb im Präsenzunterricht auf Grund der Covid19 Landesverordnung von Baden-Württemberg eingestellt und analog ein Online Unterricht (mobiles lernen) angeboten. Dieser funktioniert hervorragend und vermittelt alle notwendigen Lehrinhalte ohne Einschränkungen. Am 15.06.2020 wurde dann wieder der Präsenzunterricht gestartet. Nun bin ich Risikopatient mit entsprechend ärztlichem Attest, welches dringend anrät erstmal weiter im mobilen lernen zu bleiben und nicht am Präsenzunterricht teilzunehmen solange hier keine Sicherheit meiner Gesundheit gegeben ist bzw. eine entsprechende Verordnung der Landesregierung erlassen worden ist. Eine Gefährdung der Umschulung ist zu keiner Zeit gegeben, da der Unterrichtsstoff entsprechend gut und verständlich über das mobile lernen vermittelt wird und es auch lernmäßig zu keinerlei Nachteilen führt. Es ist eher so, dass das mobile lernen (in meinem Fall) zu einer besseren Wissensaufnahme und Umsetzung führt. Nun will mich allerdings das Berufsförderungswerk zwingen hingegen der ärztlichen Empfehlung, der gegebenen Einstufung als Risiko-Patient und der bestehenden Landesverordnung, wieder am Präsenzunterricht teilzunehmen. Wie bereist erwähnt ist keinerlei Gefährdung der Umschulung durch das mobile lernen gegeben!
Meine Frage:
Kann ich als attestierter Risiko-Patient auch weiter am mobilen lernen teilnehmen und wird meine Umschulung durch die Deutsche Rentenversicherung dann auch weiter finanziert oder kann mich das Berufsförderungswerk als Risiko-Patient zwingen, trotz bestehender Gefährdung, am Präsenzunterricht teilzunehmen?
Mir wird hier suggeriert dass die Maßnahme von der Deutschen Rentenversicherung abgebrochen wird, falls ich nicht zwingend am Präsenzunterricht teilnehmen werde, obwohl das mobile lernen besteht, gut funktioniert und keinerlei Einschränkung bezüglich eines erfolgreichen Abschlusses der Umschulung darstellt.
Vielen Dank