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Experten-Antwort

Präsenzpflicht als Risikopatient Covid19 Umschulung

von Peter27.07.2020 | 18:46
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Experten-Team, ich mache seit diesem Jahr eine Umschulung, welche durch die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen einer LTA Maßnahme finanziert wird. Die Umschulung findet an einem Berufsförderungswerk statt. Zum 17.03.2020 wurde der Schulbetrieb im Präsenzunterricht auf Grund der Covid19 Landesverordnung von Baden-Württemberg eingestellt und analog ein Online Unterricht (mobiles lernen) angeboten. Dieser funktioniert hervorragend und vermittelt alle notwendigen Lehrinhalte ohne Einschränkungen. Am 15.06.2020 wurde dann wieder der Präsenzunterricht gestartet. Nun bin ich Risikopatient mit entsprechend ärztlichem Attest, welches dringend anrät erstmal weiter im mobilen lernen zu bleiben und nicht am Präsenzunterricht teilzunehmen solange hier keine Sicherheit meiner Gesundheit gegeben ist bzw. eine entsprechende Verordnung der Landesregierung erlassen worden ist. Eine Gefährdung der Umschulung ist zu keiner Zeit gegeben, da der Unterrichtsstoff entsprechend gut und verständlich über das mobile lernen vermittelt wird und es auch lernmäßig zu keinerlei Nachteilen führt. Es ist eher so, dass das mobile lernen (in meinem Fall) zu einer besseren Wissensaufnahme und Umsetzung führt. Nun will mich allerdings das Berufsförderungswerk zwingen hingegen der ärztlichen Empfehlung, der gegebenen Einstufung als Risiko-Patient und der bestehenden Landesverordnung, wieder am Präsenzunterricht teilzunehmen. Wie bereist erwähnt ist keinerlei Gefährdung der Umschulung durch das mobile lernen gegeben! Meine Frage: Kann ich als attestierter Risiko-Patient auch weiter am mobilen lernen teilnehmen und wird meine Umschulung durch die Deutsche Rentenversicherung dann auch weiter finanziert oder kann mich das Berufsförderungswerk als Risiko-Patient zwingen, trotz bestehender Gefährdung, am Präsenzunterricht teilzunehmen? Mir wird hier suggeriert dass die Maßnahme von der Deutschen Rentenversicherung abgebrochen wird, falls ich nicht zwingend am Präsenzunterricht teilnehmen werde, obwohl das mobile lernen besteht, gut funktioniert und keinerlei Einschränkung bezüglich eines erfolgreichen Abschlusses der Umschulung darstellt. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Peter,

ich kann KSC hier nur voll und ganz zustimmen. In Ihrem Fall ist nur eine Einzelfallklärung mit allen Beteiligten möglich, weshalb ich Ihnen empfehle, dem Rat von KSC zu folgen und sich mit Ihrem Reha-Fachberater und Ihrer Einrichtung gemeinsam abzustimmen.

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2 Antworten

KSCam 27.07.2020 | 20:30
Die Frage des individuellen Einzelfalles klären Sie bitte nicht in einem Forum sondern mit der Einrichtung und dem Reha Fachberater bzw. der Sachbearbeitung Ihres Kostenträgers.
Stefan Z.am 30.07.2020 | 17:14
Guten Tag, ebenfalls Risikopatient in Umschulung hier (Immunsupprimiert, Transplantat). Folgende Probleme stellten sich: 1. Semester 3, welches Anfang September beginnt, ist das "Praktikumssemester", als angehender Fachinformatiker für Anwendundsentwicklung habe ich aber einen Praktikumsbetrieb gefunden, der das Praktikum weitestgehend digital mit mir durchführen kann. Ich werde also ein Praktikum im Home-Office machen können. Problem 1 gelöst 2. Das BFW: Das stellte sich anfangs in der Tat quer, man konnte aber mit der IT des BFWs (ein Dozent ist da dabei) eine Videolösung erschaffen, bei der ich von meinem BFW-Zimmer aus mit der Klasse während des Unterrichts verbunden bin. Das war kein Hexenwerk laut dem IT-Leiter dort, kann halt nur nicht für jeden gemacht werden, da schlicht die technischen Mittel fehlen. Die Anwesenheit wird über die digitale Meldung geregelt. Prüfungen schreibe ich vom Rest der Klasse getrennt in einem separaten Raum unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen. Der Kostenträger: Der Kostenträger weiß von all dem übrigens nichts, das BFW ist dazu nicht verpflichtet, so lange meine Zensuren und die "Anwesenheit" stimmen. Es gibt bei uns noch einen zweiten Fall, Umschüler im letzten Semester ab Herbst. Der kommt nur noch zu den Prüfungen in das BFW. Bei ihm wurde mit der Prüfungskommision vorab eine Härtefallregelung abgesprochen, er hat quasi eine Lizenz zum Fehlzeiten sammeln. Einserschnitt, Technikerumschulung, also genug Vorkenntnisse vorhanden. Fall Drei: Schüler, der bereits nach der Schließung des BFWs zum Semesterende gehandelt hat. Noch ein gültiges Zeugnis fürs 2. Semester mitgenommen und danach "aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat" abgebrochen. Er bekommt jetzt Zwischenübergangsgeld, bis es eine Impfung gibt und er "normal" ins Praktikum und weiter machen kann. Alles ist möglich, ich drück dir die Daumen. ABER: Das muss hieb- und stichfest aus gesundheitlichen Gründen sein. Alle Fälle wurden vom medizinischen Dienst unseres BFW verifiziert und beurkundet.
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