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Praktikum Bei Teilhabe am Arbeitsleben

von Maik22.11.2019 | 11:44
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1 Antworten

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Hallo, kann mir jemand helfen bezüglich eines Praktikum??? Ich mache zur Zeit eine Umschulung zum Kaufmann für Büromanagement in einem Berufsförderungswerk, dieses wurde mir von der DRV Bund genehmigt. Teil dieser Ausbildung sind Praktika. Ich möchte gerne ein längeres Praktikum machen was weiter weg ist von meinem Heimatort (ca. 260 Km). Gibt es für diesen Fall iwie eine Rechtssprechung oder einen Gesetzesauszug das mir das genehmigt wird oder muss ich auf den Guten Willen der DRV hoffen. Ich möchte es dort gerne machen weil wir nach meiner Ausbildung sowieso dort hinziehen. MFG Maik

1 Antworten

???am 22.11.2019 | 12:03
Die Länge des Praktikums hängt grundsätzlich von der Planung des Maßnahmeträgers statt. Sie können ja nicht statt in den Unterricht in das Praktikum gehen. Was Sie alledings machen können, ist dass Sie in Ihrer Freizeit (Urlaub?) zusätzlich Praktika absolvieren. Das Praktikum soll im Pendelbereich um den Wohnort absolviert werden. Schließlich knüpft man auf diesem Weg auch Kontakt zu einem möglichen Arbeitgeber. Da Sie einen Umzug planen, macht die Überlegung, das Praktikum am neuen Wohnort zu absolvieren, natürlich Sinn. Auf der anderen Seite wären Sie nicht der Erste, der dann plötzlich doch nicht oder an einen anderen Ort als ursprünglich gedacht umzieht. Da außerdem durch das weit entfernte Praktikum zusätzliche Kosten (mindestens Unterkunft, evtl. auch Fahrtkosten) entstehen, wird Ihre DRV sicher nicht mit Begeisterung reagieren. Lösungsmöglichkeiten wären ein Umzug vor dem Praktikumsbeginn oder dass Sie sich bereit erklären, die Mehrkosten selbst zu tragen. Eine rechtliche Regelung für das Ganze gibt es nicht.
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