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Experten-Antwort

Praktikum ( fast ) beendet - Beiträge nachzahlen ?

von Ma Eisen09.07.2014 | 02:13
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Expertenteam, Folgender Sachverhalt : Eine Person hat nach der Versetzung in die 12. Klasse des Gymnasiums ( und dem darauffolgenden Ausschluss aus der Schule ) ein einjähriges Praktikum begonnen, mit dem Ziel, die volle Fachhochschulreife zu erlangen, um somit die Möglichkeit zu haben, ein Studium aufnehmen können. Da sie falsch informiert wurde, dass das Praktikum aufgrund der Unentgeltlichkeit nicht sozialversicherungspflichtig sei und der Arbeitgeber solche Praktika auch nur im Rahmen der Fachoberschule kannte, wurde das Praktikum nicht angemeldet, doch nun liest sie immer häufiger, dass das Gegenteil der Fall ist ( beispielsweise Versicherungspflicht in der Renten-und Arbeitslosenversicherung ) Sie ist nächsten Monat mit dem einjährigen Praktikum fertig : Wäre eine Anmeldung nachwirkend möglich, so dass sie diese Beiträge einfach nachzahlen kann ? Falls nicht : Wer kommt dafür auf und was genau kommt nun auf die Person zu ? Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ma Eisen,

die betroffene Person sollte sich an ihre zuständige Krankenkasse wenden.

Diese entscheidet in ihrer Funktion als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag über die Versicherungs- und Beitragspflicht in sämtlichen Sozialversicherungszweigen. Sie muss somit im vorliegenden Fall entscheiden, ob und ggf. in welcher Höhe von wem Beiträge nachzuzahlen wären.

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