Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Praktikum Fhreife - Sozialversicherungspflichtig ?

von Ma Eisen08.07.2014 | 04:36
1089 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Freundin hat über die gymnasiale Oberstufe den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangt , was ihr vom Kultusminist. bescheinigt wurde. Auf diese Weise bekommt man nicht die übliche Fh.reife sondern `nur` eine Gleichstellung in bestimmten Bundesländern, sofern man ein einjähriges Praktikum absolviert. Die Frage lautet nun : Sie möchte also diesbzgl. ein unentgeltliches Praktikum unmittelbar an die Schulzeit anhängen. Es ist somit nicht mehr Teil der Schulausbildung, wird aber benötigt um die volle Gleichstellung zu erlangen, die eine Voraussetzung ist, um ein Studium aufzunehmen, sofern man dies beabsichtigt. Es ist nicht die Vorraussetzung um ein ganz bestimmtes Fach studieren zu können, sondern eine allgemeine Studienvorraussetzung. Das Praktikum soll ein Vollzeitpraktikum sein ( 5x die Woche á 8 stunden täglich ) Ist dieses Praktikum sozialversicherungspflichtig ? Und wenn ja, in welchen Bereichen wäre dies der Fall und wer müsste es anmelden ( AG oder A.nehmer ? ) Mit freundlichen Grüßen, MA Ei.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie haben selbst geschrieben, dass es sich um ein unentgeltliches Praktikum handelt.

Sozialversicherungspflicht kann somit nicht eintreten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Woher stammt das von Ihnen genannte Zitat?

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Ma Eisenam 08.07.2014 | 13:07
Ich danke Ihnen für die schnelle Antwort. Allerdings hat folgendes Zitat, das Ihrer Antwort gegenübersteht, für große Verwirrung gesorgt : " Sofern ein Praktikum nach Abschluss der 12. Klasse des Gymnasiums zur Erlangung der Fachhochschulreife im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird, unterliegt dieses Praktikum - unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird oder nicht - der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. " Heißt das nun, dass doch Sozialversicherungspflicht besteht ?
Ma Eisenam 08.07.2014 | 13:47
Ich konnte dort leider keine Antworten auf meine Fragen finde...
Ma Eisenam 08.07.2014 | 15:04
Ma Eisenam 09.07.2014 | 14:09
Gibt es diesbezgl. etwas neues ? Mit freundlichen Grüßen M.E.
MA EIam 11.07.2014 | 03:50
Leider konnte ich keine weiteren Informationen erhalten und hoffe dass sie mirbzgl. meiner Frage trotzdem Klarheit verschaffen können Mit freundlichen Grüßen Ma Ei
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026