Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Freundin hat über die gymnasiale Oberstufe den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangt , was ihr vom Kultusminist. bescheinigt wurde. Auf diese Weise bekommt man nicht die übliche Fh.reife sondern `nur` eine Gleichstellung in bestimmten Bundesländern, sofern man ein einjähriges Praktikum absolviert. Die Frage lautet nun : Sie möchte also diesbzgl. ein unentgeltliches Praktikum unmittelbar an die Schulzeit anhängen. Es ist somit nicht mehr Teil der Schulausbildung, wird aber benötigt um die volle Gleichstellung zu erlangen, die eine Voraussetzung ist, um ein Studium aufzunehmen, sofern man dies beabsichtigt. Es ist nicht die Vorraussetzung um ein ganz bestimmtes Fach studieren zu können, sondern eine allgemeine Studienvorraussetzung.
Das Praktikum soll ein Vollzeitpraktikum sein ( 5x die Woche á 8 stunden täglich )
Ist dieses Praktikum sozialversicherungspflichtig ? Und wenn ja, in welchen Bereichen wäre dies der Fall und wer müsste es anmelden ( AG oder A.nehmer ? )
Mit freundlichen Grüßen,
MA Ei.