Guten Tag,
Muss man ein Praktikum , das der Erlangung der Fachhochschulreife dienen soll, melden, was die Sozialversicherung angeht, wenn es unentgeltlich ist und nur in Teilzeit über länger als 1 Jahr ausgeführt wird ? Die fhreife setzt sich hier durch die 12. Klasse des Gymnasiums und einem Praktikum zusammen, anders als beider Fachoberschule, wo dies parallel geschieht.
Macht es einen Unterschied ob es Teilzeit oder Vollzeit durchgeführt wird, was die Meldepflicht bzgl der Sozialversicherung angeht ?
Wie errechnen sich die Beiträge ?