Hallo Thomas,
das ist durchaus möglich.
Während der Zeit eines nicht vorgeschriebenen Zwischenpraktikum besteht grundsätzlich Versicherungspflicht. Wenn das Praktikum als geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung gestaltet wurde, kann jedoch auch Versicherungsfreiheit vorliegen. Es kann also sein, dass keine Pflichtbeiträge abgeführt wurden.
Die Zeit wurde offenbar nicht in Ihr Versicherungskonto gemeldet. Um den Sachverhalt prüfen zu können, benötigt der Rentenversicherungsträger all Ihre Unterlagen. Wenn nachgewiesen ist, dass tatsächlich Beiträge abgeführt wurden, wird die Zeit Ihnen auch als Beitragszeit angerechnet. Sollten Sie neben den Ab- und Anmeldungen einen konkreten Nachweis haben, dass Ihnen für den letzten Monat Beiträge vom Entgelt abgezogen worden sind (z.B. Entgeltbescheinigung), senden Sie diesen natürlich ebenfalls an Ihren Rentenversicherungsträger. Dies würde die Anerkennung der Zeit erleichtern.
Wenn Sie keinen Beitragsabzug nachweisen können und Ihr Praktikumsbetrieb auch keine Pflichtbeiträge entrichtet hat, wird die Zeit ausschließlich als Anrechnungszeit wegen Fachschul- oder Hochschulausbildung vorgemerkt.