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Experten-Antwort

Praktikum im Studium fehlt im Kontoverlauf

von Thomas10.02.2020 | 23:35
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe (mit 40 Jahren) meinen Kontoverlauf für die Rente angefordert und habe eine Frage zur Berücksichtigung von Praktika. Ich habe in den Semesterferien ein im Ergebnis dreimonatiges freiwilliges Zwischenpraktikum gemacht. Das Unternehmen hat damals in 2004 zuerst eine zweimonatige Befristung zur Umgehung der Sozialversicherung (kurzfristige Beschäftigung damals 2 Monate) vereinbart und zeitgleich eine Verlängerung in Aussicht gestellt. Für den "Verlängerungsmontat" wurden mir bei der damaligen Praktikantenvergütung auch Rentenversicherungsbeträge abgezogen, die ersten zwei Monate blieben komplett ohne Abzüge. Nun hätte ich erwartet, dass zumindest der "Verlängerungsmonat" in meinem Kontoverlauf zur Rente auftaucht. Tut er aber nicht. Mir liegen sämtliche Unterlagen noch vor. Auch die "Bescheinigungen zur Meldung zur Sozialversicherung". Hier hat der Arbeitgeber beispielsweise den "Verlängerungsmonat an- und abgemeldet, dann aber in einer dritten Meldung die Anmeldung wieder storniert. Da fehlen mir die Möglichkeiten diese Meldungen richtig zu interpretieren, da ich für das Praktikum insgesamt 6 Meldungen habe... Habe ich nach 16 Jahren eine Chance, dass die Beiträge zur RV, die mir damals auch abgezogen wurden in meinem Kontoverlauf korrekt erfasst werden? Kann man die sozialversicherungsrechtliche Einordnung des Praktikums auch nach 16 Jahren noch mal überprüfen lassen? Das Angebot zum Praktikum wurde samt seiner Konstruktion in einem Schreiben dokumentiert. Mir persönlich wäre wichtig, dass ich die "Wartezeit" für meine Rente bekomme. Vielen Dank vorab.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas,

das ist durchaus möglich.

Während der Zeit eines nicht vorgeschriebenen Zwischenpraktikum besteht grundsätzlich Versicherungspflicht. Wenn das Praktikum als geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung gestaltet wurde, kann jedoch auch Versicherungsfreiheit vorliegen. Es kann also sein, dass keine Pflichtbeiträge abgeführt wurden.

Die Zeit wurde offenbar nicht in Ihr Versicherungskonto gemeldet. Um den Sachverhalt prüfen zu können, benötigt der Rentenversicherungsträger all Ihre Unterlagen. Wenn nachgewiesen ist, dass tatsächlich Beiträge abgeführt wurden, wird die Zeit Ihnen auch als Beitragszeit angerechnet. Sollten Sie neben den Ab- und Anmeldungen einen konkreten Nachweis haben, dass Ihnen für den letzten Monat Beiträge vom Entgelt abgezogen worden sind (z.B. Entgeltbescheinigung), senden Sie diesen natürlich ebenfalls an Ihren Rentenversicherungsträger. Dies würde die Anerkennung der Zeit erleichtern.

Wenn Sie keinen Beitragsabzug nachweisen können und Ihr Praktikumsbetrieb auch keine Pflichtbeiträge entrichtet hat, wird die Zeit ausschließlich als Anrechnungszeit wegen Fachschul- oder Hochschulausbildung vorgemerkt.

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