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praktikum unentgeldlich

von Dave10.01.2007 | 15:52
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hallo ich habe da eine frage ich mache zur zeit mein fachabitur da meine noten dieses jahr nicht so toll sind muss ich das jahr wieder holen ich hatte vor jetzt das 6 monatige praktikum vorzuziehen und danach wollte ich das jahr schule wiederholen damit ich danach sofort mein fach abitur in der tasche habe somit ist dieses praktikum auch nötig um mein abschluss zu bekommen in der zeit wo ich im praktikum bin habe ich KEIN schülerstatus meine frage ist nun bekomm ich trotzdem weiterhin halbweisenrente in der zeit wo ich im praktikum bin?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Praktikanten liegt Ausbildung vor, wenn die für den Beruf bzw. für einen schulisch-theoretischen Ausbildungsgang maßgebenden Ausbildungsbestimmungen die Praktikantenzeit zwingend vorschreiben oder die für einen anschließenden Ausbildungsgang in Aussicht genommene Ausbildungsstätte eine Vorpraktikantenzeit verlangt, wünscht oder empfiehlt. Die Praktikantenzeiten sind in dem Umfang Ausbildung i. S. d. § 48 Abs. 4 SGB VI, in dem sie tatsächlich zwingend vorgeschrieben sind bzw. verlangt, gewünscht oder empfohlen werden (Nachweise durch entsprechende Bescheinigung der Schule bzw. des Praktikumbetriebes). Das Praktikum darf nicht lediglich dazu dienen, die Neigung oder Eignung für den angestrebten Beruf zu erproben, es muss tatsächlich Ausbildungscharakter haben. Es müssen ferner berufsspezifische Kenntnisse vermittelt werden, die für die spätere Ausbildung wertvoll sind. Außerdem darf für die Praktikantenzeit kein volles Arbeitsentgelt gezahlt werden.

2 Antworten

Hinweisam 10.01.2007 | 16:28
Während einem Deutschkurs besteht meines Wissens Anspruch auf Halbwaisenrente...
Ghostwriteram 11.01.2007 | 06:24
Hallo Dave, bitte erkundigen Sie sich umgehend bei dem für Ihre Halbwaisenrentenzahlung zuständigen Rentenversicherungsträger ! Die Praxis des Verfahrens bei meinem Dienstherren lautet zu Praktika nämlich wie folgt: "Praktikantenzeiten sind regelmäßig keine Fach- bzw. Hochschulausbildung. Dies gilt insbesondere für Praktikantenzeiten, die vor Beginn der Ausbildung abgeleistet werden, auch wenn Sie Voraussetzung für die Aufnahme an der betreffenden Fachschule oder Hochschule sind. Etwas anderes gilt nur für Praktikantenzeiten, die während einer Fachschulausbildung absolviert werden, sofern sie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgeschrieben sind und die Praktikanten für die Dauer der praktischen Tätigkeit weiterhin als Fachschüler der jeweiligen Fachschuleinrichtung angehören. Entsprechendes gilt für Praktikantenzeiten, die während einer Hochschulausbildung absolviert werden, sofern sie in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben sind und die Praktikanten für die Dauer der praktischen Tätigkeit als Studierende der Hochschule immatrikuliert bleiben." Im Einzelfall kann dies auch manchmal dazu führen, dass für die Zeit des (Vor-) Praktikums zwar zunächst kein Anspruch auf Halbwaisenrente besteht, jedoch bei anschließendem aufgenommener Studium der Nachweis erfolgt, dass das Praktikum notwendig war, so dass im Nachhinein noch Anspruch auf Halbwaisenrente für die Zeit des Praktikums anerkannt wird. Besonders knifflig in Ihrem Fall scheint mir daher, dass Sie während des Praktikums keinen Schülerstatus haben ! Möglicherweise wird aber nicht bei allen RV-Trägern so gehandelt. Daher unbedingt vorher nachfragen. ;- ) Einen schönen Tag wünscht Ghostwriter
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