Hallo.
Ich bin momentan in einer etwas schwierigen Situation. Mir wurden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt. Seit knapp 1 Jahr mache ich ein berufliches Training. Zuvor hatte ich eine erweiterte Berufsfindung-und Arbeitserprobung.
Das berufliche Training beinhaltet ein Praktikum, welches ich nun seit 4 Monaten mit Freude absolviere.
Diese Maßnahme, inklusive Praktikum endet allerdings am 3.Mai diesen Jahres. Vor einem dreiviertel Jahr wurde ich für eine weiterführende Umschulung zur Verwaltungsfachangestellten in einem Berufsförderungswerk angemeldet, welche kommenden Juni beginnen sollte.
Da die Warteliste jedoch so lang ist, wurde mein Umschulungsbeginn auf Januar 2017 verlegt. Es steht schon fest, dass ich zu dem Zeitpunkt definitiv beginnen werde.
Nun das Problem: Da der 3.Mai der letzte Tag der Teilhabe am Arbeitsleben ist, habe ich keinen Anspruch mehr auf Übergangsgeld und müsste somit Hartz 4 beantragen, was ein gravierender finanzieller Einschnitt wäre.
Der Praktikumsgeber würde mich jedoch das halbe Jahr weiterbeschäftigen (unentgeltlich natürlich).
Meine Frage: Besteht die Möglichkeit, das Praktikum als Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rentenversicherung weiterzuführen?
Es ist nicht nur der finanzielle Aspekt, sondern ich fühle mich dort (im öffentlichen Dienst) ausgesprochen wohl. Ich werde gefordert und ausgesprochen gut integriert.
Ich möchte einfach kein halbes Jahr zu Hause sitzen mit Hartz 4, sondern wirklich gern mein Praktikum fortführen für die Zeit und etwas Sinnvolles tun.
Ich wäre über eine Antwort äußerst dankbar (gerne auch mit Paragraphen zu dem Thema).
Viele Grüße
Steffi