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Praxis-Gebühr für Befundbericht

von Minni17.02.2009 | 17:30
1622 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, liebe Experten wegen meines Antrags auf EM-Rente wurden mir vom Rentenversicherer Formulare für einen Befundbericht zugeschickt. Und zwar für den Hausarzt, bei dem ich bis zum vorigen Quartal gewesen bin. Nun sollte ich dort für den Arzt-Patienten-Kontakt noch einmal 10€ zahlen. Frage: Ist das Honoar des Rentenversicheres tatasächlich nur für das Beschreiben der Formulare, nicht aber für den Kontakt zwischen mir und dem Arzt? Es müssen ja auch bestimmte Untersuchungen gemacht werden. Ich versteh gar nix mehr so langsam. Irgendjemand hier, der mir das nachvollziehbar erklären kann? Minni

5 Antworten

Falsches Forumam 17.02.2009 | 17:56
Dies ist kein Krankenkassenforum!
Corlettoam 17.02.2009 | 18:14
Das Ausfüllen des ärztlichen Befundberichtes( Formular R3214 ) im Auftrage der Rentenversicherung kann der Arzt mit der RV abrechnen. Hierfür bekommt der Arzt 25,20 Euro Das sind die Kosten ausschließlich für das Ausfüllen des Formulars - also ohne Gespräch/Beratung/ Konsultierung oder geschweige denn einer Untersuchung ihrerseits. Wenn Sie also mit dem Arzt darüber sprechen wollen müssen Sie natürlich die 10 € Praxisgebühr selber zahlen ( wie jeder andere Patient auch ). Eine extra Untersuchung für den ärztlichen Befundbericht findet aber in der Regel nicht mehr statt. Der Arzt wird den Befundbericht anhand seiner über Sie bereits vorliegenden Unterlagen aus früheren Untersuchungen / Behandlungen ausfüllen. Sollte doch eine Untersuchung nötig sein,würden diese Leistungen mit der Krankenkasse vom Arzt abgerechnet werden. Wichtig ist noch , das Sie ihrem Hausarzt alle IHNEN eventuell noch zusätzlich von mitbehandelnden Fachärzten vorliegenden ärztlichen Unterlagen in Kopie übergeben, damit er aus ALLEN vorliegenden Unterlagen den Befundbericht möglichst umfangreich erstellen kann.
Corlettoam 17.02.2009 | 18:29
Ergänzend ist noch zu sagen, das leider meistens den ärztlichen Befundberichten der (eigenen ) behandelnden Ärzte keine so allzu grosse Bedeutung im EM-Rentenverfahren beigemessen werden und dieser Bericht nicht unbedingt ausschlagend für eine Berentung sein wird. Sie sollten auch damit rechnen , das trotz Anforderung eines Befundberichtes ( und event. darin positiver Unterstützung ihres Rentenbegehrens ! ) bei ihrem Hausazrt, auch noch zusätzlich eine Begutachtung eines (Fach)- Arztes im Auftrage der RV erfolgen könnte - so wie bei mir.
Minniam 17.02.2009 | 18:57
Nur wer richtig lesen kann , sollte hier auch antworten. Ich finde, Ihre unfreundliche Antwort war unnötig.
heute wieder Freigangam 17.02.2009 | 20:15
Freigänger, besser nicht reagieren!
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