Es ist einfach erstaunlich wie mit der Bezeichnung
"Grundsicherung" umgegangen wird.
Kann mir den ausdruck als unwort des jahres 2008
vorstellen.
Ursprünglich ab 1.1.2003 diese bezeichnung einge-
führt als neue sozialleistung.Streng zu beachten, es
sollte ja nur eine ergänzung zur geringen rente sein.
Schon immer wesentliche berechnungsgrundlage für
die bedarfsermittlung das eigene einkommen. In der
hauptsache nettorenten gleich welcher art.
Ja natürlich, auch die riester nettorente. Nur weil diese
rente einen besonderen status hat, unpfändbar, hartz
sicher und, und, wurde scheinbar angenommen, diese
nettorente wird bei der bedarfsermittlung berücksich-
tig, welch ein unsinn.
Wer erhält überhaupt grundsicherung?
Personen mit gewöhnlichen aufenthalt in der BRD.,
die das 65. lebensjahr vollendet haben. oder das
18. lebensjahr und unabhängig von der arbeitsmarkt-
lage aus medizinischen gründen dauerhaft voll er-
werbsgemindert sind.
Zu berücksichtigen sind einkommen wie:
* renten und pensionen * wohngeld* erwerbsein-
kommen , * zinsen und sonstige einkünfte aus
kapitaleinkommen, miet und pachteinnahmen,
sowie sonstige einnahmen.
Sparbeträge, also kontoguthaben die 2301/ 2915
ledig/vh. , bleiben anrechnungsfrei.
Keinen anspruch auf leistungen haben personen ,
* wenn das einkommen von unterhaltspflichtigen
eltern oder kindern jährlich einen betrag von
100.000 übersteigt.
Maßgebend ist der derzeit geltende regelsatz zur
sozialhilfe von 347 euro. So könnte es sein:
347,00 fiktiv sozialhilfesatz
300,00 als zulässig anerkannte wohnungsmiete
060,00 heizungskosten
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707,00 bedarfsermittlung. Die städte können die
zulässigkeit der höchstgrenzen für miethöhe
selbst bestimmen, der mietspiegel wird
berücksichtigt.
500,00 netto als gesetzliche rente angenommen und
157,00 netto riesterrernte verbleiben
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657,00 anrechnungsfähiges einkommen, somit
050,00 grundsicherung.
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707.00
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Natürlich, ohne die 157 riesterrente wäre die
grundsicherungs unterstützung 207, statt euro 50.
Schlimm genug für betroffene, aber auch weit überzogen
das ganze thema.
Kenne die aktuelle statistik nicht, ausgangspunkt für be-
troffene waren 2006 ca. 700.000 bezieher. Kann mir
vorstellen, viele dieser 700..000 sind überhaupt nicht
finanziell in der lage, einen riestervertrag abzuschliessen.
Inwischen gilt es als modern, feststehende tatsachen,
als finanzielle überraschungen anzukündigen.Bild-
zeitung, plusminus, report, und, und beleuchten das
thema, bringen aber keine berechnungsbeispiele die
nachvollziehbar sind.
Bedenkt man, ursprünglich wurden ca. 6 millionen
rentenbezieher wegen der möglichkeit des bezuges
von grundsicherung angeschrieben, auch gleichzeitig
antragsformulare übersandt, welch ein unsinn.
Auch hier gilt, viel weniger aktionismus, ist manch-
mal mehr.
MfG.