Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Pressemeldung: Trotz Riester im Alter keine Privatrente

von Erich11.01.2008 | 10:20
1292 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, in der hiesigen Presse wird heute die Behauptung aufgestellt, aus internen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung gehe hervor, dass selbst ein Durchschnittsverdiener, der 32 Jahre in die Rentenkasse einzahlt, im Jahr 2030 voraussichtlich keinen Nutzen von der Privatrente hat. Da ich davon ausgehe, dass sich diese Aussage nicht nur auf Personen erstreckt, die trotz Ihrer Rente auch noch auf Sozialhilfe angewiesen sind, wäre ich für eine kurze Erläuterung dankbar. Mit freundlichen Grüßen

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebes Forum,

ja, eine Riester-Rente wird bei der Berechnung eines Grundsicherungsbedarfs angerechnet. Daraus sollte man aber nicht den Rückschluss ziehen, keine Altersvorsorge mehr zu betreiben. Wer weiß schon, ob er später auf eine Grundsicherung angewiesen ist?

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die meisten Rentner neben der gesetzlichen Rente und der Riester-Rente weitere Einkünfte erzielen. Riester-Rente ist also ein Baustein in der Av.

Gruß

Redaktion

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo dirk,

unsere Aussage stützt sich auf die AVID.

Gruß

Redaktion

10 Antworten

Ilsiam 11.01.2008 | 10:29
Meine Frage trifft auch den Kern dieser Frage... (wurde im TV bei Monitor gesagt...) Ist es an dem, dass die angesparte Riester-Rente als Vermögen bei der Beantragung der Grundsicherung angerechnet wird? ilsi
Willowam 11.01.2008 | 11:54
Hallo erstmal, also mir hat die Finanztest sehr geholfen bei meiner Entscheidung zur privaten AVOR. Allerdings ist es sicherlich richtig, dass wenn man noch 20-30 Jahre vor sich hat eine Prognose unmöglich ist. Riester ist schon eine gute Alternative und wenn man es richtig macht (auch hier nur aus heutiger Sicht betrachtet), dann kann man schon eine gute Vorsorge ansparen. Niemand weiß was kommt, dass schliesst jedoch eine Vorsorge nicht aus. Denn Propheten sind wir alle nicht. In der Hoffnung, das die gesetzliche Rente plus Vorsorge (egal welcher Art) im Alter ausreicht, grüße ich alles "Vorsorger" und die die es noch werden wollen. p.s. Hinsichtlich der o.g. Zeitschrift wollte ich keine Werbung machen!!! Es kommt, wie es kommen soll und das ist das Einzige was sicher ist!
GHAam 11.01.2008 | 11:12
Ja !!
alexam 11.01.2008 | 11:34
Sofern man im Alter ein Gesamteinkommen von weniger als 700 Euro monatlich hat, lohnt es sich einen Antrag auf "Grundrente" zu stellen. Zu dem Gesamteinkommen gehört u. a. neben der gesetzlichen Rente auch die sogenannte "Riesterrente". Die Riesterrente wird also auf das Gesamteinkommen angerechnet, und nicht zusätzlich zur "Grundrente" gezahlt. Dabei wird von der momentanen Rechtslage ausgegangen, die sich für Personen, die erst in vielen Jahren in Rente gehen, auch wieder ändern kann. Es lohnt sich also immer ein Beratungsgespräch mit einem Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung, welche Art der Altersvorsorge sinnvoll erscheint. Ichselber habe keinen Riestervertrag abgeschlossen, sondern zahle in einen Aktienfond-Sparplan ein. Wer wissen möchte, welcher das ist, kann mich gerne anmailen/anschreiben. Jeder sollte sich beraten lassen, mit welcher Rente er/sie im Alter (auch bei verminderter Erwerbsfähigkeit!) rechnen kann und muss wählen, ob diese Rente ausreicht. Ggf. lassen sich "Lücken" mit Produkten wie die Riester-Rente, Aktienfonds, Versicherungen (BUZ usw) durchaus sinnvoll schließen.
ilsiam 11.01.2008 | 13:13
Dunnerlitscheg Das war mir nicht bekannt, dass die meisten Rentner vermögend sind...immerhin,bei mehreren Einkünften... Die Rentner aus dem Osten mit ihren Minimal-Renten und ohne zusätzliche Einkünfte sind da wohl kaum integriert.... Ilsi
dirkam 11.01.2008 | 14:36
"Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die meisten Rentner neben der gesetzlichen Rente und der Riester-Rente weitere Einkünfte erzielen. Riester-Rente ist also ein Baustein in der Av." Diesen Spruch habe ich heute schon in den Nachrichten gehört. Die Rentner, die anderweitige Einnahmen haben dürften wohl kaum die sein, die sich mit der Problematik Grundsicherung auseinandersetzen werde. Betriebsrenten und Einnahmen aus Vermögen oder Vermietung etc. die meisten Rentner werden dieses haben. . . . . Halte ich für absolut unrichtig !
Schiko..am 11.01.2008 | 23:45
Es ist einfach erstaunlich wie mit der Bezeichnung "Grundsicherung" umgegangen wird. Kann mir den ausdruck als unwort des jahres 2008 vorstellen. Ursprünglich ab 1.1.2003 diese bezeichnung einge- führt als neue sozialleistung.Streng zu beachten, es sollte ja nur eine ergänzung zur geringen rente sein. Schon immer wesentliche berechnungsgrundlage für die bedarfsermittlung das eigene einkommen. In der hauptsache nettorenten gleich welcher art. Ja natürlich, auch die riester nettorente. Nur weil diese rente einen besonderen status hat, unpfändbar, hartz sicher und, und, wurde scheinbar angenommen, diese nettorente wird bei der bedarfsermittlung berücksich- tig, welch ein unsinn. Wer erhält überhaupt grundsicherung? Personen mit gewöhnlichen aufenthalt in der BRD., die das 65. lebensjahr vollendet haben. oder das 18. lebensjahr und unabhängig von der arbeitsmarkt- lage aus medizinischen gründen dauerhaft voll er- werbsgemindert sind. Zu berücksichtigen sind einkommen wie: * renten und pensionen * wohngeld* erwerbsein- kommen , * zinsen und sonstige einkünfte aus kapitaleinkommen, miet und pachteinnahmen, sowie sonstige einnahmen. Sparbeträge, also kontoguthaben die 2301/ 2915 ledig/vh. , bleiben anrechnungsfrei. Keinen anspruch auf leistungen haben personen , * wenn das einkommen von unterhaltspflichtigen eltern oder kindern jährlich einen betrag von 100.000 übersteigt. Maßgebend ist der derzeit geltende regelsatz zur sozialhilfe von 347 euro. So könnte es sein: 347,00 fiktiv sozialhilfesatz 300,00 als zulässig anerkannte wohnungsmiete 060,00 heizungskosten ------------ 707,00 bedarfsermittlung. Die städte können die zulässigkeit der höchstgrenzen für miethöhe selbst bestimmen, der mietspiegel wird berücksichtigt. 500,00 netto als gesetzliche rente angenommen und 157,00 netto riesterrernte verbleiben ---------- 657,00 anrechnungsfähiges einkommen, somit 050,00 grundsicherung. ---------- 707.00 ====== Natürlich, ohne die 157 riesterrente wäre die grundsicherungs unterstützung 207, statt euro 50. Schlimm genug für betroffene, aber auch weit überzogen das ganze thema. Kenne die aktuelle statistik nicht, ausgangspunkt für be- troffene waren 2006 ca. 700.000 bezieher. Kann mir vorstellen, viele dieser 700..000 sind überhaupt nicht finanziell in der lage, einen riestervertrag abzuschliessen. Inwischen gilt es als modern, feststehende tatsachen, als finanzielle überraschungen anzukündigen.Bild- zeitung, plusminus, report, und, und beleuchten das thema, bringen aber keine berechnungsbeispiele die nachvollziehbar sind. Bedenkt man, ursprünglich wurden ca. 6 millionen rentenbezieher wegen der möglichkeit des bezuges von grundsicherung angeschrieben, auch gleichzeitig antragsformulare übersandt, welch ein unsinn. Auch hier gilt, viel weniger aktionismus, ist manch- mal mehr. MfG.
Maria L.am 12.01.2008 | 12:08
Hallo alex, zufällig lese ich gerade, daß Sie in einen Aktienfonds sparen. Hoffentlich nicht nur in einen einzigen? Sie sollten in mehrere gestreute Aktienfonds regelmäßig sparen. Gruß, Maria L.
Maria L.am 12.01.2008 | 12:11
Hallo Schiko., Sie gehen immer nur von der aktuellen Situation aus - ist ja auch verständlich, da Sie selber schon Rentner sind. Aber Sie können doch auch die ganzen beunruhigenden Berichte lesen, wonach es zukünftig eben sehr viel mehr Grundsicherungsempfänger geben wird. Und darunter eben durchaus auch viele, die sehr wohl jahrelang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben. Gruß, Maria L.
Schiko.,am 12.01.2008 | 13:24
Wir kennen uns ja persönlich nicht, dies ist vielleicht gar kein nachteil. Der satz, .....ist ja auch verständlich, da sie selber schon rentner, ist bei mir vollkommen fehl am platze. Kann mich auch mit 46 bzw. 48 beitragsjahren keinesfalls mit anderen vergleichen, zumal in der immer schlechter werdenden situation für künftige rentner.Auch für meine vier kinder und schwiegerkinder mache ich mir sorgen. Kommt hinzu, bin noch in zwei vereinen mit je über 300 mitglieder tätig da erfährt man auch über renten unterschiedliche meinungen. Kenne also die aktuellen jahresverdienste in unterschiedlicher höhe, weiß aber auch, ein mindestlohn von 7,50 bringt in 40 jahren eine bruttorente von 522 im monat. In solchen fällen ist"Grundsicherung" vorprogrammiert, anderseits werden auch die wenigsten dieser per- sonen überhaupt in der lage sein, beiträge für riester aufzubringen. Lasse einmal inflationsrate und künftige rentenerhöhung weg. Was ich aber schlimm finde, die politik vergißt immer, besonders bei neuen gesetzen klarheit und wahrheit an den mann zu bringen. Bin natürlich auch sicher, in der grundsicherung werden die zahlen stark nach oben gehen. Vielleicht gehören ja auch sogar sie zu den kreis die nicht wußten, dass riesterrente selbstverständlich bei der bedarfsfestellung an- gerechnet wird. Es steht ja auch nirgends, dass diese rentenart nicht darunter fällt. Lese soeben in der tageszeitung-- Gott sei Dank-, nichtmal 400000 personen erhalten bisher grundsicherung. Gleich noch eins, auch mietbeihilfe wird als einkommen gewertet Halte es auch nicht für besonders glücklich hier auf solche sendungen mit eigenen falschbewertungen aufmerksam zu machen. Millionen von jetzigen rentner meinen doch, dies könnte ja auch sie betreffen und sind dehalb verunsichert. MfG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026