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Priv. Altersvorsorge für nicht (mehr) Berufstäige

von Moron07.06.2007 | 14:17
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, weiß jemand welche Möglichkeiten ich(Pensionär)habe, die zu erwartende minimale Altersrente meiner Frau (61, nicht mehr berufstätig)) durch eine monatliche Sparleistung mit Hilfe staatlicher Förderung (Riester? Rürup?)bis dahin wenigstens etwas aufzubessern) Grüße, Moron

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Berechtigung zum Abschluss eines Riestervertrags besteht für Ihre Frau weder direkt noch über Sie im Rahmen einer „abgeleiteten“ Förderung.

Der Abschluss einer privaten (ungeförderten) Rentenversicherung scheidet bei rentennahen Jahrgängen schon aufgrund der Zillmerung (Tilgung der Abschlusskosten durch Ihre Versicherungsprämien) aus.

Anders als die Riester-Rente steht die sogenannte Rürup-Rente jedem offen, d.h. Einschränkungen hinsichtlich des Personenkreises existieren hier nicht. Die staatliche Förderung besteht bei der Rürup-Rente aus den Steuervorteilen, sie ist nicht zulagengefördert. Der eigentliche Vorteil der Rürup-Rente - nämlich die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge (zur Zeit 64 %) tritt aber im Falle Ihrer Frau aufgrund der kurzen Ansparphase in den Hintergrund. Da es sich auch um eine private Rentenversicherung handelt, wäre hier auch das Problem der Zillmerung zu beachten.

Möglicherweise gibt es für Sie passende Anlageformen auf dem Kapitalmarkt. Ob diese jedoch im Einzelnen lohnenswert bzw. evtl. zu risikoreich sind, klären Sie bitte bei einer Verbraucherschutzzentrale.

5 Antworten

Johannam 08.06.2007 | 09:41
Hallo Moron, in einem Alter, wo andere Leute bereits damit beginnen, ihr angespartes Altersvorsorge-Vermögen aufzuzehren, sollten Sie sich ernsthaft keine Gedanken mehr über den Aufbau einer vernünftigen Altersvorsorge machen. Dieser Zug ist durch! So verlockend auch die staatlichen Angebote zur geförderten Altersvorsorge sein mögen, sie müssen auf dem freien Kapitalmarkt erworben werden. Die Ihnen dabei aufgebürdeten Kosten werden angesichts der zu erwartenden kurzen Laufzeit der Ansparphase von den erwirtschafteten Erträgen mit Sicherheit nicht gedeckt. Es gibt- außer in der Werbung der Finanzdienstleister - keine wundersame Geldvermehrung und auch kein "Tischlein deck dich!" Unter diesen Gesichtspunkten verwalten Sie Ihre sauer erdienten Ersparnisse selbst und lassen dabei die Lebensqualität nicht zu kurz kommen.
Moronam 08.06.2007 | 11:58
Hallo Johann, danke für die rasche Antwort. Heißt das, dass angesichts des Alters staatl. geförderte nicht mehr geht oder nur, dass es sich nicht rechnet? (Falls letzteres, müsste ich in Hinblick auf zukünftige Unterhaltsverpflichtungen -Elternunterhalt- noch die evtl. Vorteile aus der Einkommensbereinigung berücksichtigen)
Johannam 08.06.2007 | 12:50
Hallo Moron, die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge wird in Deutschland ausschließlich über das Einkommensteuergesetz geregelt.Dabei liegt u.a. die Vorstellung zugrunde, in der sog. Ansparphase gewährte Steuervergünstigungen in der darauffolgenden Auszahlungsphase wieder zurückzuholen. Aus Ihren knappen Angaben kann entnommen werden, dass für Sie als wirklich einzige Möglichkeit der Kauf einer "Rürup-Rente" denkbar wäre.Hier lässt sich evtl. tatsächlich in der Ansparphase kurzfristig ein gewisser Steuervorteil erzielen, sofern Ihre steuerliche Situation insgesamt überhaupt den nötigen Rahmen dazu hergibt, d.h. Ihr Einkommen und somit Ihre Steuerbelastung sich in entsprechender Höhe bewegen. Klären Sie das bitte mit einem Steuerexperten ab und denken dabei aber auch an die Zeit, wo das Geld wieder anfängt, an Sie zurückzufließen. Sie haben es dann mit voll zu versteuerndem Einkommen zu tun, das auch bei der evtl. Beurteilung von Unterhaltsverpflichtungen wieder herangezogen wird. Also: möglich wäre Ihr Vorhaben evtl. schon, sinnvoll wird es vermutlich nicht sein, sich die "Rürup´sche Zwangsjacke" anzuziehen. Zur Vollständigkeit möchte ich noch darauf hinweisen, dass auf Grund Ihrer Angaben andere Varianten der geförderten Altersvorsorge (betriebliche AV oder "Riester") nicht in Betracht kommen. Ich hoffe, Ihnen soweit einen Standpunkt geboten haben, von dem aus Ihre weiteren Überlegungen anstellen können. Eine endgültige Klärung Ihrer Frage sollte auf jeden Fall gemeinsam mit einem Steuerfachmann erfolgen.
Moronam 08.06.2007 | 16:16
Ich bedanke mich für alle Bemühungen zur Beantwortung meiner Fragen. Sie haben mir ein ganzes Stük weitergeholfen. Moron
skatam 08.06.2007 | 18:17
oder sie spenden es der CSU... Schiko würde sich freuen!!!!! mfg skat
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