Eine Berechtigung zum Abschluss eines Riestervertrags besteht für Ihre Frau weder direkt noch über Sie im Rahmen einer „abgeleiteten“ Förderung.
Der Abschluss einer privaten (ungeförderten) Rentenversicherung scheidet bei rentennahen Jahrgängen schon aufgrund der Zillmerung (Tilgung der Abschlusskosten durch Ihre Versicherungsprämien) aus.
Anders als die Riester-Rente steht die sogenannte Rürup-Rente jedem offen, d.h. Einschränkungen hinsichtlich des Personenkreises existieren hier nicht. Die staatliche Förderung besteht bei der Rürup-Rente aus den Steuervorteilen, sie ist nicht zulagengefördert. Der eigentliche Vorteil der Rürup-Rente - nämlich die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge (zur Zeit 64 %) tritt aber im Falle Ihrer Frau aufgrund der kurzen Ansparphase in den Hintergrund. Da es sich auch um eine private Rentenversicherung handelt, wäre hier auch das Problem der Zillmerung zu beachten.
Möglicherweise gibt es für Sie passende Anlageformen auf dem Kapitalmarkt. Ob diese jedoch im Einzelnen lohnenswert bzw. evtl. zu risikoreich sind, klären Sie bitte bei einer Verbraucherschutzzentrale.