Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Privat Krankenversichert und länger als 6 Wochen krank

von Nicole Warer07.05.2012 | 09:34
5213 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ab heute bin ich ( leider ) schon die 7 Woche krank - bekomme also vom Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung. Ich bin privat krankenversichert - meine Rentenbeiträge werden also auch nicht weiter bezahlt. Für den Mai zahlt der AG noch für 4 Tage, führt also auch noch einen kleinen Beitrag ab. Ist es generell möglich die Beiträge freiwillig zu bezahlen? Sind es dann die 19,7% vom Brútto? Welche Auswirkung hat eine "Lücke" in der Beitragszahlung. Ist für den Mai überhaupt eine freiwillige Zahlung möglich, da ja hier der AG noch zahlt? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau „Nicole Warer“,

grundsätzlich ist die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für Sie möglich. Diese können aber nur für Monate gezahlt werden, in denen keine Versicherungspflicht besteht. In Ihrem Fall also nicht für den Monat Mai.

Aufgrund Ihrer freiwilligen Krankenversicherung habe Sie zwar keinen Anspruch auf Pflichtbeiträge aus dem Krankengeld nach § 3 SGB VI, Sie können sich aber auf Antrag Pflicht versichern nach § 4 SGB VI. In dem Fall müssen Sie die Beiträge zur Rentenversicherung selbst tragen. Die Beiträge berechnen sich aus 80% des letzten vollen Arbeitsentgelts multipliziert mit dem Beitragssatz von 19,6%.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Feliam 07.05.2012 | 11:21
Der Monat Mai gilt durch die Zahlung des AG noch als belegt, eine Lücke entsteht also erst ab Juni. Generell ist dann eine freiwillige Beitragszahlung möglich (mind. 78,40 Euro), kann jedoch auch sinnlos sein, wenn Sie vor 1984 noch keine 5 Jahre Beiträge entrichtet haben. Wenn Sie sich sicher sind, dass die Lücke in der Beitragszahlung nicht länger als 24 Monate andauern wird (weil Sie wieder gesund werden und weiterarbeiten), können Sie diese Lücke auch bestehen lassen, da der EM-Rentenanspruch bestehen bleibt, die Rente steigt für diese Zeit allerdings in der Höhe nicht. Wenn Sie sich auf jeden Fall weiterversichern wollen, ist ein Antrag auf Pflichtversicherung für Arbeitsunfähige möglich, bei der Sie allerdings einen Beitrag ausgehend von 80% Ihres vor dem Krankengeldbezug bezogenen Arbeitsentgeltes entrichten müssten (19,6%). Lassen Sie sich anhand Ihres individuellen Versicherungsverlaufs beraten!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026