Bei privat krankenversicherten Rentnern wird der Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich nach Anwendung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes aller gesetzlichen Krankenkassen auf den Zahlbetrag der Rente ergibt.
Der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen beträgt bis 30.06.2008 13,9 % und ab 01.07.2008 14 %. Ab 01.07.2008 wird der Zuschuss also in Höhe von 7 % der Rente geleistet. Evtl. erfolgt eine Begrenzung auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen zur Krankenkasse.