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Privat krankenversicherte Rentner

von KurtJuergen25.05.2008 | 16:12
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich erhalten demnächst eine gesetzliche Rente mit 60 Jahren und bin privat krankenversichert. Ist es so, daß der beantragte Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zu den PKV-Beiträgen in Größenordnung von ca. mtl. 70,-- € für eine Rente von 1.000,-- brutto liegt oder liegt dabei eine andere Bezugszahl zugrunde ? Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei privat krankenversicherten Rentnern wird der Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich nach Anwendung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes aller gesetzlichen Krankenkassen auf den Zahlbetrag der Rente ergibt.

Der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen beträgt bis 30.06.2008 13,9 % und ab 01.07.2008 14 %. Ab 01.07.2008 wird der Zuschuss also in Höhe von 7 % der Rente geleistet. Evtl. erfolgt eine Begrenzung auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen zur Krankenkasse.

11 Antworten

-_-am 25.05.2008 | 18:41
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/… http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_6/__106.html Für Rentenbezieher, die bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, das der deutschen Aufsicht unterliegt, wird der monatliche Zuschuss in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich aus der Anwendung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen auf den Zahlbetrag der Rente ergibt. Maßgebend ist der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen, den das Bundesministerium für Gesundheit jeweils zum 1. März eines Jahres einheitlich für das Bundesgebiet feststellt. Der Beitragssatz ist auf eine Stelle nach dem Komma zu runden. Er gilt vom 1. Juli des jeweiligen Kalenderjahres bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres. Der monatliche Zuschuss wird auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung begrenzt. Beziehen Rentner mehrere Renten, wird ein begrenzter Zuschuss von den Rentenversicherungsträgern anteilig nach dem Verhältnis der Höhen der Renten geleistet. Er kann auch in einer Summe zu einer dieser Renten geleistet werden.
dieteram 25.05.2008 | 19:31
Sie erhalten den Zuschuss und es wird Ihnen kein Beitrag von der Rente in Abzug gebracht, wodurch Sie dann ca. 140,- € für Ihre PKV bekommen. Gruß Dieter
Kurtam 25.05.2008 | 20:14
das glauben auch nur sie, 70Euro sind wohl eher richtig
Schiko.,am 25.05.2008 | 20:41
Wie ich meine, dies kann man auch in prozenten aus- drücken. Bin mir nicht sicher ob es noch gilt,den durchschnittssatz aller kassen habe ich noch mit 13,9% in erinnerung. Demnach für tausend euro rente : 2 6,.95 % ist gleich 69,50 % zuschuss für 1000 euro bruttorente. Dieser betrag wird ja der bruttorente dazugeschlagen und mit lastschrift in der regel auch von der privaten ver- sicherung der gesamtbeitrag eingezogen. Mit freundlichen Grüßen.
-_-am 26.05.2008 | 09:00
Das Bundesministerium für Gesundheit hat bekanntgegeben, dass zum 01.03.2008 der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen 14,0 % betrug. Vom 01.07.2008 bis 31.12.2008 sind somit 14,0 % für die Berechnung des Beitragszuschusses für privat krankenversicherte Rentenbezieher zugrunde zu legen (§ 106 Abs. 3 SGB VI).
Rosannaam 26.05.2008 | 10:50
@-_- , Es wird aber nur der HALBE Betrag als Beitragszuschuss gezahlt. mtl. Rente = 1000,- x 14 % = 140,- : 2 = 70,- ( = höchstmöglicher Zuschussbetrag! ) evtl. begrenzt auf 1/2 der Aufwendungen für die private KV. Anders würden die privat Krankenversicherten ja ein gutes Geschäft machen, denn die pflichtversicherten Rentner erhalten ja auch nur die Hälfte als Beitragszuschuss. :-)) MfG Rosanna.
Rosannaam 26.05.2008 | 11:08
Sorry, ich hatte nicht Sie, sondern @Dieter gemeint!
dieteram 26.05.2008 | 13:52
Normalerweise würde dem Rentner doch 7 % von der Bruttorente abgezogen. Das geschieht bei einer PKV nicht, sondern er bekommt zu seiner Bruttorente einen Zuschuss von 7 % und muss dann den Beitrag zur PKV bezahlen oder ist das falsch ??
Rosannaam 26.05.2008 | 14:55
Hallo Dieter, ja, so ist es. In Ihrem 1. Beitrag hatte ich es so gelesen (andere wohl auch), dass der Rentner 14 % Zuschuss (!) erhält, Sie schrieben ja den Betrag von 140,- € anstelle 70,- €. Der Rentner erhält also die 7 % vom Bruttorentenbetrag zu seiner Rente dazu und zahlt mit diesen und seinen eigenen 7 % an die PKV den gesamten KK-Beitrag. MfG Rosanna.
dieteram 26.05.2008 | 17:29
Hallo Rosanna Damit ist seine Rentenauszahlung dann aber doch um 140 Euro höher als wenn er gesetzlich versichert wäre. Das wollte ich verdeutlichen. Gruß Dieter
Rosannaam 26.05.2008 | 23:54
Im Grunde genommen ja, aber so würde ich es als Laie nicht verstehen. Sicherer ist nun mal die Aussage, daß zur Brutto-Rente 7 % Beitragszuschuss DAZUKOMMEN, bei 1000,- € + 70,- € = 1070,- € Auszahlung. MfG Rosanna.
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