Hallo Christine Bleibtreu,
für die Befreiung von der Versicherungspflicht der KVdR gibt es Fristen, ich meine 3 Monate ab Antragsstellung - des Altersrentenantrages. Sie sollten das umgehend mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse klären.
> Für die Hinterbliebenenversorgung des Landes muss ich die Krankenversicherung alleine tragen.
Stimmt, für die Pension werden von der GKV ganz normal auch Beiträge erhoben, dafür gibt es nur dann einen Zuschuss, wenn Sie privat oder freiwillig krankenversichert sind.
> Ich überlege, ob eine Privatkrankenversicherung nicht günstiger wäre, zumal ich beihilfeberechtigt bin.
Meinen Sie, mit einer 30 % PKV kommen Sie günstiger weg, jetzt, in dem Alter als Neuversicherte? Sprechen Sie doch die alte PKV Ihres verstorbenen Ehemannes mal an, wie deren Beitragsangebot aussehen würde.
Sofern ein Wechseln in die PKV möglich ist, die DRV einen Zuschuss zahlen würde, ist zu beachten, dass der Zuschuss max. 40,99 EUR/mtl. betragen darf, sonst sinkt der Beihilfeanspruch von jetzt 70 auf 50 % ...der Zuschuss auf beide Renten lässt sich natürlich auf 40,99 EUR begrenzen.
> Wer berät einen in solchen Fällen?
Da viele Stellen beteiligt, jede für sich - das Resümee müssen Sie dann selber ziehen. Ich tippe aber mal, dass die Befreiung von der KVdR wegen Fristablauf nicht mehr möglich sein wird.
Interessant vielleicht, da GKV- und PKV-Beiträge vorhanden:
http://www.krankenkassenforum.de/
Gruß
w.