Bekomme ab 1.1.2017 Alterrente, bin Jahrgang 1953. Bin dort pflichtversichert in der KVdR.
Ehemann verstorben Dez. 2016. Er war pensionierter Landesbeamter, also bekomme ich ab 1.1.2017 Hinterbliebenenversorgung sowie eine kleine Witwenrente von der DRV.
Für die Hinterbliebenenversorgung des Landes muss ich die Krankenversicherung alleine tragen.
Könnte ich hierfür einen Zuschuss von der DVR bekommen, oder muss ich mich entscheiden zwischen ihre Beteiligung an meiner Rente oder an der Landeshinterbliebenenversorgung?
Ich überlege, ob eine Privatkrankenversicherung nicht günstiger wäre, zumal ich beihilfeberechtigt bin. Was muss ich da bedenken?
Wer berät einen in solchen Fällen? Danke C.Bleibtreu
Hallo Christine Bleibtreu,
für die Befreiung von der Versicherungspflicht der KVdR gibt es Fristen, ich meine 3 Monate ab Antragsstellung - des Altersrentenantrages. Sie sollten das umgehend mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse klären.
> Für die Hinterbliebenenversorgung des Landes muss ich die Krankenversicherung alleine tragen.
Stimmt, für die Pension werden von der GKV ganz normal auch Beiträge erhoben, dafür gibt es nur dann einen Zuschuss, wenn Sie privat oder freiwillig krankenversichert sind.
> Ich überlege, ob eine Privatkrankenversicherung nicht günstiger wäre, zumal ich beihilfeberechtigt bin.
Meinen Sie, mit einer 30 % PKV kommen Sie günstiger weg, jetzt, in dem Alter als Neuversicherte? Sprechen Sie doch die alte PKV Ihres verstorbenen Ehemannes mal an, wie deren Beitragsangebot aussehen würde.
Sofern ein Wechseln in die PKV möglich ist, die DRV einen Zuschuss zahlen würde, ist zu beachten, dass der Zuschuss max. 40,99 EUR/mtl. betragen darf, sonst sinkt der Beihilfeanspruch von jetzt 70 auf 50 % ...der Zuschuss auf beide Renten lässt sich natürlich auf 40,99 EUR begrenzen.
> Wer berät einen in solchen Fällen?
Da viele Stellen beteiligt, jede für sich - das Resümee müssen Sie dann selber ziehen. Ich tippe aber mal, dass die Befreiung von der KVdR wegen Fristablauf nicht mehr möglich sein wird.
Interessant vielleicht, da GKV- und PKV-Beiträge vorhanden:
http://www.krankenkassenforum.de/
Gruß
w.
Ergänzend:
ist zu beachten, dass der Zuschuss max. 40,99 EUR/mtl. betragen darf, sonst sinkt der Beihilfeanspruch von jetzt 70 auf 50 % ...
Vor einigen Jahren haben viele Länder diese Grenze abgeschafft.
Sprechen Sie vorher mit der Beihilfe, ob eine Begrenzung für den maximalen Behilfesatz (noch) erforderlich ist.
Hallo. Die Begrenzung für den beihilfeschädlichen Zuschuss ist im Bund und bei fast allen Landesregierungen entfallen.
Wie es jetzt ist .
KVDR hälftige Beiträge auf eigene und Hinterbliebenenrente. Voller Beitrag auf Pension.
Wenn sie noch zur PKV wechseln könnten und wollen.
PKV Beihilfeversicherung Beitrag für 30% bei Ihrem Eintrittsalter und Risikofaktor, 70% Beihilfe. 7,3% Zuschuss zur Krankenversicherung von der Rentenversicherung für Ihre eigene und Witwenrente.
Das sind die beiden Möglichkeiten.