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Experten-Antwort

Privat Versicherte: Rückkehr in GKV erleichtert

von Ratsuchende03.08.2014 | 17:03
1101 Ansichten
5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe gerade ihren höchst interessanten Beitrag "Neu in 2014: Privat Versicherte: Rückkehr in GKV erleichtert gelesen. Ich würde gerne vorübergehend meine Arbeitszeit halbieren. Dadurch würde Versicherungspflicht in der Krankenversicherung eintreten. Die ermäßigte Beitragsbemessungsgrenze wurde bei der Beurteilung berücksichtigt. Beginn der Teilzeit ist der 01.12.2014. Der Teilzeitvertrag läuft vertraglich über 24 Monate mit einem jederzeitigen Rückkehrrecht zur Vollzeit und einer Vorankündigungszeit von 3 Monaten. Meine Planung sieht etwa 5-6 Monate Teilzeit vor. Könnte ich in diesem Fall nach der Rückkehr zur Vollzeit ebenfalls in der gesetzlichen Versicherung als freiwilliges Mitglied bleiben? Ich erreiche die Altersgrenze von 55 Jahren erst nach Beendigung der Teilzeit.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.08.2014 | 13:33

Hallo Ratsuchende,

leider können wir im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung keine Fragen zum Recht der Krankenversicherung beantworten. Insoweit kann ich Sie mit Ihrer Frage nur an Ihre zuständige Krankenkasse oder das von User „W*lfgang“ bereits genannte Forum verweisen.

4 Antworten

W*lfgangam 04.08.2014 | 06:07
Zitat von Ratsuchende anzeigen
Hallo Ratsuchende, das dürfte nicht klappen: § 9 Freiwillige Versicherung (1) Der Versicherung können beitreten 1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; Zeiten der Mitgliedschaft nach § 189 und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen wurde, werden nicht berücksichtigt, > Meine Planung sieht etwa 5-6 Monate Teilzeit vor. Ihre Planung sollte sich auf mind. 12 Monate erstrecken. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html Nur für die (weitere) Pflichtversicherung würde es reichen. Fragen Sie aber besser da noch mal nach: http://www.aok-business.de/tools-service/expertenforum/ Gruß w.
Maller S.am 04.08.2014 | 14:23
Das ist eine Schweinerei. In jungen Jahren billige Beiträge bezahlen und im Alter in die dann günstigere GKV wechseln ist nichts anderes als Sozialschmarotzerei und ein Ausnutzen der GKV. Jede erleichterte Rückkehr ist im Grunde ein Betrug an den Versicherten, die zeitlebens in der GKV versichert sind.
W*lfgangam 04.08.2014 | 17:58
Hallo Maller S., Sie haben die Bedingungen/den Knebel/den Ausschluss aus der GKV gelesen/verstanden!? Oder 'jammern' Sie hier jetzt als PKV-Vertreter, dem die zahlenden Kunden (sprich: Provisionen) wieder ins gesetzliche Milieu entfleuchen könnten, nachdem Sie sie in jungen/beitragsbilligen Jahren umgarnt haben? Gruß w. ...ich denke, Sie regen sich eben nur mal so einfach auf, ohne Hintergründe zu kennen (wo auch eine PKV die bessere Alternative sein kann ...kann – oder die letzmögliche Rückkehr in die GKV möglich ist. Was das mit Sozialschmarotzerei zu haben soll, wenn man die gesetzliche Möglichkeiten nutzt, erschließt sich mir nicht – oder tanken Sie immer bei 'Aral' weil die so schön blau sind, und 10 Cent über Marktniveau sind es Ihnen wert, dass die gleiche 'Pfütze' – man fühlt sich blauer/besser - Ihren Vergaser genauso bestäubt?).
Ratsuchendeam 04.08.2014 | 20:12
Sehr geehrte Forumsmitglieder, ich bedanke mich ganz herzlich für die Antworten auf meine Frage. Zur abschließenden Klärung wende ich mich gerne an eine gesetzliche Krankenkasse, die durchaus an einem Mitglied, das in absehbarer Zeit den höchsten Beitrag zahlen wird und sich bester Gesundheit erfreut noch etwa 10 Jahre ihren Spaß haben könnte :-) Einen schönen Tag wünscht die Ratsuchende
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