Hallo Maria M,
angerechnet wird Lohn und Verdienst, den man Kraft seiner Hände arbeit erzielt. Also Arbeitseinkommen, Arbeitsentgelt oder daraus resultierend nachfolgende Sozialleistungen.
Privatkredite dürften in aller Regel nicht zu den oben bezeichneten Einkünften gehören. Was Sie unter finanziellen Zuwendungen verstehen, ist mir derzeit nicht klar.
Geben Sie Ihre Einkünfte im Zweifel bei ihrem zuständigen Rententräger an, ggf. auch schon bevor Sie dieses Einkommen haben werden, und lassen Sie prüfen und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass eine Anrechnung nicht in Frage kommt.
So wären sie auf der "sicheren Seite" und können beruhigt sein.