Private Altersvorsorge

von
Eva-Maria

Ich (28 J., weibl., alleinstehend) habe nach dem Studium im Januar 2006 meine berufliche Tätigkeit begonnen. Für die private Altersvorsorge habe ich einen Riester-Vertrag abgeschlossen und bisher den Mindestbetrag einbezahlt. Inzwischen beträgt mein Jahreseinkommen ca. 60.000 Euro und ich könnte etwas mehr für meine Altersvorsorge tun.
Deshalb meine Fragen: Soll ich mehr Geld in meinen bisherigen Rieser-Vertrag (Aktien-Fonds) einbezahlen oder ist es besser, einen zweiten Vertrag abzuschließen? Lohnt sich für mich ein Rürup-Vertrag? Was sind die Vor- und Nachteile? Wie sieht es mit den steuerlichen Vorteilen bei Riester und Rürup aus?
Besten Dank für die Antworten.
Eva-Maria

von
Maria L.

Hallo Eva-Maria,

Sie sind ja in einer glücklichen Lage - noch so viel Zeit bis zur Rente und ein gutes Einkommen dazu.

Alle staatlich geförderten Produkte haben neben Vorteilen auch Nachteile.

Meine Empfehlung: sparen Sie in Aktienfonds, aber flexibel und unabhängig von bürokratisierten Verträgen. Es ist falsch, immer nur auf die steuerlichen Vorteile zu schauen. Wir Deutschen sind leider konditioniert auf Steuervermeidung (ich habe früher selber auch so gedacht), das ist oft gar nicht klug. In vielen Fällen handelt es sich nur um eine Verschiebung der Steuerlast in die Rentenzeit, und nur um Steuern zu sparen, läßt sich man dann sich auf schlechter rentable und weniger flexible Verträge ein.

Zukünftig werden Rentner aber ebenfalls eine hohe Steuerbelastung haben (bei Ihnen 100% Steuerpflicht), so daß die reinen Steuervorteile damit relativiert werden. Außerdem weiß ja heute keiner, wie hoch die Steuersätze in Zukunft sein werden.

Wenn Sie hochrentabel Ihr Geld investieren, dann bleibt auch nach Abzug von Steuern noch reichlich Vermögen für Sie über (dann können Sie sich freuen und der Staat freut sich dazu).

Wenn Sie unbedingt heute schon Steuern sparen wollen, ist jede Variante mit Fonds (so wie Sie schreiben) natürlich besser als eine festverzinsliche Variante.

Schauen Sie mal zum Thema Aktienfonds mal hier:

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und hier:

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und zur Riester-Problematik hier:

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Bei der Rürup-Rente, nur noch als Hinweis, sind jetzt nur 64% (so in etwa) steuerlich absetzbar (dazu noch bei Arbeitnehmern gekürzt um den Arbeitgeberanteil zur Rente - so in etwa), versteuern müssen Sie nachher aber 100%. Das ist mit Sicherheit nicht sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen,
Maria L.

Experten-Antwort

13. Private Altersvorsorge

Die sehr komplexe Anfrage ist auf die Schnelle nur in Grundzügen zu beantworten.

Die "Riester-Rente" ist eine von vielen Möglichkeiten Vorsorge fürs Alter zu betreiben. Wichtig ist, dass sich der Verbraucher eingehend über die am Markt vorhandenen Produkte informieren sollte. Dazu kann er die Informationsangebote wie sie beispielsweise von der Deutschen Rentenversicherung und den Verbraucherzentralen angeboten werden nutzen. Wer `s umfangreicher mag, kann auch an einem der bundesweit angebotenen Kurse "Altersvorsorge macht Schule" an den Volkshochschulen gegen geringe Teilnahmegebühr teilnehmen. Hier bekommen Sie umfassende neutrale und unabhängige Informationen rund um das Thema Altersvorsorge. Schauen sie doch mal unter der Internetadresse "www.altersvorsorge-macht-schule@ de." nach. Unter dem Kursfinder finden sie die nächst gelegene Volkshochschule, die dieses Angebot vorhält.

Ihrer Anfrage entnehmen wir, dass Sie bereits einen "Riestervertrag" ansparen. Die staatliche Riesterförderung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, nämlich der Zulagenförderung auf der einen Seite und einem sogenannten zusätzlichen Sonderausgabenabzug auf der anderen Seite. Wenn Sie (bzw. Ihr Anbieter) die Zulagen beantragen wird in der späteren Steuererklärung vom Finanzamt automatisch in der sogenannten Günstigerprüfung festgestellt, welche Förderung für Sie günstiger ausfällt. Auf diese Weise sind im Jahr 2007 Einzahlungen bis zu 1.575,-Euro steuerlich berücksichtigungsfähig gewesen, ab dem Jahr 2008 können 2.100,- Euro steuermindernd angesetzt werden ( Beispiel: Zulage im Jahr 2007 114,-Euro, fiktiver Steuervorteil bei Einzahlung von 1.461,- Euro (1575,- Euro minus Zulage von 114,- Euro) zum Beispiel 300,- Euro, so würden 186,- Euro über die Steuererklärung erstattet).

Sie können zwar mehrere Riesterverträge abschließen, sinnvoll dürfte diese Variante unter Kostenaspekten jedoch nicht sein. Mit dem Abschluss eines Riestervertrages auf "Aktienbasis" möchten Sie Renditechancen nutzen, die mit einem Banksparplan nicht zu erzielen wären. Ob sich Ihre Erwartungen erfüllen kann Ihnen heute niemand mit Gewissheit sagen. Bei Aktienplänen ist grundsätzlich darauf zu achten, dass das Ablaufmanagement rechtzeitig vorgenommen wird, das heißt, dass die Aktienwerte rechtzeitig vor der Auszahlungsphase in festverzinsliche Anlageformen umgeschichtet werden. Damit soll vermieden werden, dass die Aktien in einer Niedrigwertphase auf einen Schlag mit Verlust veräußert werden müssen. Wir gehen davon aus, dass die "Riester-Rente" für große Teile der gesetzlich Rentenversicherten eine attraktive Möglichkeit darstellt zusätzlich Altersvorsorge zu betreiben.

Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bezeichnet, ist eher etwas für Selbständige und wohlhabende Senioren. Der wesentliche Vorteil der Basisrente liegt in der steuerlichen Förderung begründet. Die Einzahlungen können nämlich im Jahr 2008 bis zu maximal 13.200,- Euro als sogenannte Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Arbeitnehmer müssen sich allerdings die von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlten Beiträge in diesem Topf mit anrechnen lassen, so dass nur niedrigere Einzahlungen zu einer steuerlichen Entlastung führen. Ohne einen Steuerberater zu fragen erhalten Sie keine fundierte Antwort.

Vorteile der Rürup-Rente:
~ sichere und relativ bequeme Altersvorsorge, speziell für Selbständige
~ durch staatliche Förderung höhere Renditen als bei einer klassischen privaten Rentenversicherung
~ Berufsunfähigkeit- und Hinterbliebenenschutz können vereinbart werden. Auch diese Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden.

Nachteile der Rürup-Rente:
~ Unflexibler Vertrag, da keine Kapitalauszahlung oder Beleihung möglich ist.
~ Vertrag ist nicht vererbbar und nicht übertragbar
~ im Vergleich zu Riester-Verträgen ungünstige Verteilung der Vertragsabschlusskosten.

Die späteren Rentenleistungen aus den geförderten Altersvorsorgeprodukten "Riester" und "Rürup" sind von Ihnen ( Jahrgang 1979 ) in der Auszahlungsphase in voller Höhe zu versteuern. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass am Markt auch ungeförderte Produkte sind, die zur Altersvorsorge durchaus in Erwägung gezogen werden können.
Wir hoffen mit unseren Ausführungen Ihr Interesse geweckt zu haben, die Teilnahme an einem der Volkshochschulkurse in Erwägung zu ziehen. Glauben Sie uns, sie werden anschließend einen Überblick über das Altersvorsorgesystem haben der es Ihnen ermöglicht Zusammenhänge zu überschauen und Ihr Handeln in selbstständigen Bahnen zu lenken.

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