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private BU-Rente

von Lars17.02.2009 | 15:23
1427 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo FOrum, ich bekomme aus einer priv.Bu-Vers. seit Nov.08 eine monatl.Rente v. 300.- . (bin EM-Rentner). Muß ich diese zusätzl.Rente (wird bis zum 60. Lebensjahr bezahlt) auch versteuern? Ist vielleicht eine Frage an Schiko. Nicht, daß es wieder heißt :"Falsches Forum". Danke.

6 Antworten

KORREKTam 17.02.2009 | 15:26
Ist das vielleicht ein Forum des Finanzamtes?? Nicht das hier gleich noch einer fragt,wie viel Salz man zum Spaghetti Kochen braucht..
Corlettoam 17.02.2009 | 16:16
Natürlich müssten Sie auch eine príavte BU-Rente versteuern. Aber nur dann, wenn ALLE ihre Bezüge ( BU-Rente, EM-Rente etc. ) und weiteren Einkünfte ( wie Miete , Zinsen etc. ) den Steuerfreibetrag überschreiten.
Lustigam 17.02.2009 | 16:03
Auskunft hierzu kann Ihnen nur Ihre zuständige Finanzverwaltung geben. Obwohl diese Aussage der Experten hier schon mindestens 150 mal getroffen wurde, wenn Fragen zur Besteuerung gestellt wurden, gibt es doch immer wieder Leute die einfach ...wie soll man Sie bezeichnen.???mir fällt einfach nix mehr ein???? Wenn mir einer 150!!!! mal sagt, das ich mich an die zuständige Stelle wenden soll, und ich dann einkalt wieder die gleiche unsinnige Frage stelle...Hmmmm... Seltsam. Aber irgendwie auch lustig, oder finden Sie nicht????? Also danke für die Unterhaltung lieber Lars!! Weiter so!!!
Larsam 17.02.2009 | 17:51
Hallo Schiko, ich wußte, Sie lassen mich nicht im Stich. Also: Bj. 52, verh. EM-Rentenbeginn 2007, Höhe brutto 1300.-, Höhe BU-Rente 300.-. Allerdings Partnerin AN , d.h. Zusammenveranlagung. Da muß ich alles angeben.
Schiko.am 17.02.2009 | 16:19
Grundsätzlich ja, im Gegensatz zu Ihrer EMR nicht mit 50%, sondern nur mit den Ertragsanteil der sogar ab gesenkt wurde. Bis 2004 galten mit 65 Jahren 27% jetzt 18%, mit 64 Jahren 28 % jetzt 19 % usw. Ich vermute ja stark , beide Renten sind nicht so hoch dass Sie überhaupt Steuern zahlen müssen. Wüste ich die Höhe des Bruttobetrages der EMR , den Rentenbeginn und auch noch Ihr Geburtsjahr und Familienstand könnten Sie vermutlich Cent genaues von mir erfahren. Zeigen Sie Mut und lassen Sie sich von Salzstreuern nicht irre machen. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 17.02.2009 | 19:11
Vermute Partnerin soll Ehefrau heißen, deshalb Gesamtveranlagung. Kenne den Bruttoverdienst der Ehefrau nicht, kann nur auf Ihre Daten eingehen. Die monatliche Rente ab 2007 mit 1300 Brutto 15.600 im und mit 54% zu versteuern ergibt 8400 steuerpflichtig. Hinzu kommen im Jahr 3600 mit 24% steuerpflichtig 864 Euro , Gesamt: 9.264 zunächst steuerpflichtig minus 1.583 Kranken/Pflegeversicherung 0.036Abzug Sonderausgabenpauschale 0.102 Werbungskosten Rente 7.543 Tatsächlich steuerpflichtig. Dieser Betrag löste für Sie allein gesehen keine Steuer aus, da 7834 als Grundfreibetrag gelten. So aber wird dieser Betrag dem zu versteuernden Arbeitseinkommen zu addiert. Beispielmassig war das zu versteuernde Einkommen der Frau (nicht zu vergleichen mit Brutto ) 20.000 waren es 796 Steuer plus Soli, sind es bei 27.543 2.476 Steuer im Jahr plus Soli. Dies verringert sich noch etwas, wurde doch rückwirkend ab 1.1.09 der Eingangssteuersatz von 15 auf 14% festgelegt. Hoffentlich führen meine Berechnungen nicht wieder zu Neiddebatten, genügend Menschenmaterial ist ja hier vorhanden. Mit freundlichen Grüßen.
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