Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Private Einzahlung in gesetzliche RV ??

von m11one04.04.2008 | 19:11
2254 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag. Ich bin 32 beruftstätig und habe zu 100 % eine Behinderung. Ich würde gern eine Altersvorsorge abschließen. Kann ich privat in die gesetzliche RV zusätzlich etwas einzahlen und falls ja, erhöht sich dadurch auch meine Rente im Fall einer EU ? Da ich als Behinderter keine EU Versicherung oder Pflegezusatzversicherung abschließen kann ist es sehr schwer sich für den "Notfall" abzusichern. Gibt es noch andere Möglichkeiten vorzusorgen falls ich nicht mehr arbeiten kann. Es wäre schön wenn ich ein paar Tips bekommen könnte was ich am besten machen kann. Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da Sie berufstätig sind und somit bereits pflichtversichert, ist es nicht möglich, zusätzlich in die Rentenversicherung Beiträge einzuzahlen.

Über die sonstigen Möglichkeiten der erweiterten Altersvorsorge i.V.m. Schutz der Erwerbsminderung verweise ich auf die anderen Beiträge.

13 Antworten

Wolfgang Amadeusam 04.04.2008 | 19:53
Da Du berufstätig bist und somit bereits pflichtversichert, ist es nicht möglich, zusätzlich in die Rentenversicherung Beiträge einzuzahlen. [Es gibt lediglich einige Sondereinzahlungsmöglichkeiten wie z.B. Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Schulzeiten zwischen 16. und 17. Geburtstag oder Zahlungen zum Ausgleich eines zu erwartenden Rentenabschlages). Aufgrund Deiner Behinderung wirst Du kaum Chancen haben, Dich privat zu versichern. Eventuell ist möglich, über eine betriebliche Altersversorgung einen zusätzlichen Schutz für den Fall der Erwerbsminderung zu bekommen. Das ist jedoch von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Bei größeren Betrieben ist es oft möglich, im Rahmen von Gruppenversicherungen ohne individuelle Gesundheitsprüfung eine betriebliche Altersversorgung mit Zusatzoption bei Erwerbsminderung zu bekommen. Oder es gibt eine obligatorische betriebliche Altersversorgung für alle Beschäftigte mit Versicherungsschutz für den Fall der Erwerbsminderung (wie z.B. im öffentlichen Dienst). Ebenso kommen in Betracht betriebliche Riester oder betriebliche Rürup. Normalerweise würde man diese ja nicht empfehlen, in Deinem Falle jedoch ja, vorausgesetzt die Erwerbsminderung könnte ohne Einschränkung mitversichert werden. Alles hängt davon, ob es ohne oder mit Gesundheitsprüfung läuft. Dazu müßtest Du Dich in Deinem Betrieb erkundigen.
Franckam 05.04.2008 | 10:49
Sehr geehrter User m11one, sie müssen zwei Dinge trennen. 1. Schutz gegen Berufsunfähigkeit (BU)/Erwerbsminderung 2. Vermögensaufbau bis zum Renteneintritt als Altersvorsorge Zu. 1.: Dies wird schwierig. Auch über die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird dies nicht gelingen, da Sie bzw. Ihr ArbG Ihre Behinderung mitteilen muss. Auch über den Umweg eines Kollektivvertrages mittels Dienstobliegenheitserklärung werden Sie Ihre Behinderung mitteilen müssen. Es gibt einen Sonderfall wie Sie als Behinderter eine Chance auf eine BU-Rente haben können. Ein Versicherer bietet so etwas Vergleichbares an. Hier muss ich mich in das Vertragswerk des Versicherers einlesen. Zu 2.: Ihr Vermögensaufbau kann über die bAV erfolgen. Hier ist entscheidend welchen Durchführungsweg Ihr ArbG anbietet. Gesundheitsfragen werden bei Rentenleistungen nicht gestellt. Wenn Sie Riester machen möchten, dann bitte nicht über den Betrieb. Die daraus resultierenden Rentenleistungen werden mit Krankenkassen- u. Pflegeversicherungsbeiträgen belastet. Wenn Sie Riester privat machen, entfällt diese Verbeitragung. Einen Rürup-Vertrag können Sie ebenfalls abschließen. Rürup-Verträge können Sie nur auf der privaten Ebene abschließen. Betrieblicher Rürup gibt es nicht. Darüber hinaus können alle weiteren privaten, ungeförderten Sparmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ihre Behinderung ist in diesen Fall kein Hinderungsgrund, so lange Sie keine Todesfallleistung wünschen. Gruß Frank J. Kontz
Amadéam 05.04.2008 | 15:54
Finger weg von Produkten der Entgeltumwandlung und der sonstigen freiwilligen Altersvorsorge über den Betrieb - selbst wenn BU-Schutz ohne Gesundheitsprüfung angeboten werden sollte! Begründung: 1. Sie senken den eigenen Renteanspruch und "versauen" sich außerdem die Bewertung aller beitragslosen und beitragsgeminderten Zeiten, damit also auch die für Sie unendlich wertvolle Zurechnungszeit 2. Sie verzichten ersatzlos auf die Arbeitgeberanteile in allen Zweigen der Sozialversicherung. 3. Im Krankheitsfall senken Sie durch Entgeltumwandlung Ihren Krankengeldanpruch - das kann doch nicht Ihr Wunsch sein. 4. Sind Sie von Job-Verlust bedroht, handeln Sie sich mit einer Entgeltumwandlung einen niedrigeren Arbeitslosengeldanspruch UND einen niedrigeren künftigen Rentenanspruch ein, weil eben auch das Bemessungsentgelt für den von der BA zu zahlenden Rentenbeitrag sinkt. 5. Von der zu erwartende Betriebsrente kassiert Kranken- und Pflegeversicherung einen Löwenanteil wieder ein (VOLLER Beitragssatz zur KV, VOLLER Beitragssatz zur PV plus Sonderbeitrag zur KV in Höhe von 0,9%). Das unsägliche faule Kompromissprodukt des Gesundheitfonds wird zu einer wahren Beitragsexplosion führen! 6. Der Finanzminister steht bei Betriebsrentenbezug im Rahmen der Entgeltumwandlung ebenfalls in den Startlöchern Der Gesetzgeber hat leider ganz bewusst die Betriebliche Altersversorgung kaputt gemacht. Mit der Altersversorgung will man eigentlich das Risiko des Alters und ggf. der Erwerbsminderung absichern, nicht jedoch Haushaltssanierung von Kranken- und Pflegekassen und des Fiskus betreiben.
Amadéam 05.04.2008 | 19:07
Private Rentenversicherungen - auch wenn die Hochglanzbroschüren noch so viel versprechend aussehen - sind nicht der Renditeknüller. Menschen mit nicht so hoher Lebenserwartung sollten unbedingt die Finger von solchen Produkten lassen. Auch eine Riester-Förderung macht aus einem grottenschlechten Produkt leider keine Rendite-Kanone. Lesen Sie im Bedarfsfall folgenden link http://www.bundderversicherten.de/bdv/Merkblaetter/RENTENV.pdf Bilden Sie lieber freies Kapital. Gut ein halbes Jahresnettogehalt sollte schnell verfügbar sein. Auf kostenlosen Girokonten kriegen Sie bis zu 3,8 % mit monatlicher Zinsauszahlung. Wie schauen denn nach der letzten Renteninformation Ihre zu erwartenden Rentenansprüche überhaupt aus? Vielleicht kann man Ihnen dann weitere Tipps geben.
Wolfgang Amadeusam 06.04.2008 | 02:05
@ Franck Es ist zwar vielleicht häufig so, aber nicht generell so, dass eine Behinderung gegenüber einer Pensionskasse oder Direktversicherung angegeben werden muss. Das hängt vom Verhandlungsgeschick und von der Größe des Betriebes ab. Wenn z.B. eine Direktversicherung auf einen Schlag 1000 Verträge abschließen kann, dann nimmst Sie möglicherweise in Kauf, dass sich darunter auch ein paar Behinderte und ein paar Beschäftigte mit Vorerkrankungen befinden. Die Versicherung macht dann trotzdem noch ein großes Geschäft. Andernfalls läuft die Versicherung Gefahr, dass sich der Arbeitgeber vielleicht einer anderen Versicherung zuwendet. Ich kenne einige, zugegebenermaßen größere Firmen, da ist es so geregelt, dass gegenüber der Direktversicherung oder Pensionskasse keine individuellen Angaben zu einer Behinderung oder zu Vorerkrankungen gemacht werden müssen. Insoweit ist es schon sinnvoll, sich dazu einmal im Betrieb zu erkundigen. Bei einem kleineren Betrieb sehe ich dazu allerdings in der Tat wenig Chancen.
Wolfgang Amadeusam 06.04.2008 | 01:57
Natürlich ist betriebliche Rüruprente im Rahmen einer Nettoentgeltumwandlung möglich. Ob es sinnvoll ist und ob es bisher überhaupt jemand gemacht hat, ist eine andere Frage.
Wolfgang Amadeusam 06.04.2008 | 02:26
@ Amadé Die pauschale Verurteilung der Entgeltumwandlung in dieser Form ist absolut unseriös. Durch Entgeltumwandlung können zunächst einmal in erheblichem Umfang Steuern und Beiträge gespart werden und stehen als zusätzliches Nettoeinkommen zur Verfügung (kann beispielsweise für eine lukrative private Altersvorsorge verwendet werden - falls es überhaupt sowas gibt). Ob die Steuer- und Beitragsersparnis später in der Auszahlungsphase wieder aufgefressen wird (was dann in der Tat eine Entgeltumwandlung nicht empfehlenswert machen würde), kann man nicht generell, sondern nur individuell beantworten. Liegen beispielsweise die Einnahmen im Rentenalter unterm Grundfreibetrag, fallen trotz voll zu versteuernder Betriebsrente keine Einkommensteuern an. Liegt man nur knapp über dem Grundfreibetrag fallen nur geringe Steuern an, wesentlich geringere, als man in der Einzahlungsphase eingespart hat. Oder ist jemand privat krankenversichert, sind aufgrund der Betriebsrente keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Über den großartigen Tipp, größere Beträge auf dem Tagesgeldkonto anzusparen, wird sich das Finanzamt ganz besonders freuen, fallen doch dabei ab 2009 25 % Abgeltungsteuer für das Finanzamt ab.
Franckam 06.04.2008 | 10:53
In § 1, (1), Satz 1 BetrAVG: Weden einem ArbN Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt...., gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. D.h. es muss ein Dienstverhältnis vorliegen und der ArbG ist Versicherungsnehmer. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird der 2. Versorgungsschicht zugeordnet. Ein Rürup-Vertrag der 1. Versorgungsschicht. Die bAV ist im wesentlichen in den §§ 3 Nr. 63, 4 d, 6a, 10a EStG geregelt. Ein Rürup-Vertrag in § 10 EStG. Gruß Frank J. Kontz
Amadéam 06.04.2008 | 14:59
Ihre Kenntnisse im Rentenrecht sind hervorragend. Allerdings sollten Sie sich nochmals Gedanken über meine Ausführungen hinsichtlich der Absenkung des bestehendern Rentenanspruchs durch Entgeltumwandlung machen. Das Anpreisen der Entgeltumwandlung - gerade in diesem Fall - ist leider unter aller Kanone. Der gute Mann und Fragesteller ist schwerbehindert und von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung in erhöhtem Maße bedroht. Durch Entgeltumwandlung unterminiert er seine eigenen Sozialleistungsansprüche und zwar an allen Fronten. Allein der Verzicht auf den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung schlägt mit fast 10% zu Buche. Rund 20% Abzug je Rentenbetrag zugunsten der Kranken- und Pflegeversicherung! Können Sie mir ein Produkt nennen, dass eine so eine hohe Rendite abwirft, dass da noch Gewinn erzielt werden kann? Zur Bildung von freiem Kapital habe ich erstmal bewusst KEINE Ausführungen gemacht. Wenn Sie nochmals nachlesen möchten, habe ich -anders ausgedrückt - von der Heranbildung eines schnell verfügbaren Notgroschens von mehreren Nettogehältern gesprochen. Erst wenn dieser Notgroschen vorhanden ist, sollte man in die eigentliche Altersversorgung investieren. Von einer Altersvorsorge durch Anlegen von Sichtguthaben war keine Rede. Als Versicherter der Gesetzlichen Krankenversicherung kann man mit Entgeltumwandlung beim besten Willen nicht auf einen grünen Zweig kommen, zumal wenn der Arbeitgeber sich mit keinem cent beteiligt. Aus welchem Grund werden gegen die Vollverbeitragung wohl Musterprozesse geführt? Nochmals: Der Fragesteller will etwas für die Altersvorsorge bzw. etwas zur Verbesserung seines BU-Schutzes tun und keine zusätzliche Kranken- und Pflegeversicherung ohne ein Mehr an Leistung abschließen!
Amadéam 06.04.2008 | 15:46
Noch einige Punkte zur Entgeltumwandlung. In Anbetracht eines drohenden Arbeitsplatzverlustes, einer bevorstehenden längeren Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit hat man leider extrem wenig von der von Ihnen angepriesenen Sozialabgaben- und Steuerfreiheit. Dann hat man ein niedrigeres Kranken- oder Arbeitslosengeld und darf für das Tragen der Beiträge zusätzlich noch völlig allein aufkommen und wird im Leistungsfall außerdem mit der freundlichen Vollverbeitragung abgemolken. Extrem gut ist Ihr Tipp doch da nun wirklich nicht? Auch die Zillmerung sollte man nicht aus dem Blick lassen. Anbieter verschenken leider nichts, sind aber meisterlich im Erheben von versteckten und verbotenen Gebühren. http://www.gomopa.net/Finanzforum/Urteile-und-Recht/Zillmerung-i… In Sachen Entgeltumwandlung rechnen Sie bitte nochmals nach - Tipp, bitte folgenden link studieren: http://www.nachdenkseiten.de/?p=2542
Wolfgang Amadeusam 06.04.2008 | 16:56
Davon, die Entgeltumwandlung pauschal zu empfehlen, bin ich weit entfernt. Die von Ihnen aufgeführten negativen Punkte sehe ich durchaus genauso, allerdings wirken sie sich, wie ich versucht habe darzulegen, unterschiedlich aus und stehen auch nicht zu verachtende positive Punkte gegenüber, so dass man im Einzelfall abwägen muss. Nur das habe ich gemeint. So wie ich m11one verstanden habe, ging es ihm in erster Linie um einen Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung, weil er natürlich befürchten muss, dass er aus gesundheitlichen Gründen gar nicht bis zum Erreichen der Altersrente arbeiten kann. Und da habe ich versucht darzulegen, dass er privat überhaupt keine Chancen hat, sondern eventuell nur über eine betriebliche Altersvorsorgung, sofern er da hineinrutschen kann, ohne seine Vorerkrankung angeben zu müssen.
Maria L.am 06.04.2008 | 18:48
Hallo m11one, ganz sicher bin ich nicht, ob das in Ihrem Fall eine gute Empfehlung ist - das müßten Sie selbst beurteilen: für jeden Arbeitnehmer gibt es die Möglichkeit, selber frei Vermögen aus dem Netto-Einkommen zu bilden durch regelmäßiges Ratensparen in Aktienfonds (nach Ansparen eines sofort verfügbaren Finanzpolsters entsprechend der Empfehlung von Amadé). Vorteil: hohe Renditen sind möglich, keine Sozialabgaben auf die Erträge und Steuerbelastung lediglich in Höhe der neuen Abgeltungssteuer (alles nach aktueller Gesetzeslage). Nachteil: mind. 15-20 Ansparzeit sind vorzusehen (d.h. Sie müßten ungefähr bis zum 50. Lebensjahr durchhalten), während dieser Ansparzeit kann u.U. nur mit Verlust auf das Kapital zugegriffen werden, langfristig kann aber eine hohe Rendite erwartet werden. Das Vermögen ist dann später frei verfügbar und kann eingesetzt werden bei Krankheit, Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Alter. Allerdings eben erst nach 15-20 Jahren (mind.) - und während dieser Zeit ist es dann nicht geschützt vor Hartz IV und anderen Sozialleistungen (danach auch nicht, aber wenn die Vermögensbildung geklappt hat, braucht man dann auch keine Sozialleistungen mehr). Niemand kann vorhersehen, wie hoch Sozialleistungen in einigen Jahrzehnten sein werden - vielleicht noch geringer als heute. Wer kann, sollte darum privat vorsorgen. Die staatlich geförderten Vorsorgeprodukte sind aber leider nicht sehr rentabel. Am ehesten kämen vielleicht noch Riester-Fondssparpläne (besser privat als über den Betrieb und über einen kostengünstigen Anbieter) oder fondsgebundene Versicherungen in Frage (letztere können aber nur mit relativ geringen Beträgen Hartz IV- sicher gemacht werden). Aber ein entscheidender Nachteil bei den staatlich geförderten Verträgen bleibt: in der Auszahlungsphase handelt es sich um eine miserabel verzinste Rentenversicherung, bei der nur Methusalems einen guten Schnitt machen können (es handelt sich um so etwas wie eine Wette auf ein langes Leben). Gruß, Maria L.
Franckam 09.04.2008 | 19:06
@Amadeus ich habe nochmals im Schreiben des Bundesfinanzministreium vom 30.01.2008 nachgelesen. Und zu meiner Überraschung steht in Rz. 23: "Zu den nach § 10 (1), Nr. 2, b EStG ( = Rürup-Rente) begünstigten Beiträge können auch Beiträge gehören, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erbracht werden (rein arbeitgeberfinanziert und durch Entgeltumwandlung finanzierte Beiträge sowie Eigenbeiträge)...." Somit haben Sie recht, dass auch ein Rürup-Vertrag über bAV geht. Gruß Fank J. Kontz
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026