Da Sie berufstätig sind und somit bereits pflichtversichert, ist es nicht möglich, zusätzlich in die Rentenversicherung Beiträge einzuzahlen.
Über die sonstigen Möglichkeiten der erweiterten Altersvorsorge i.V.m. Schutz der Erwerbsminderung verweise ich auf die anderen Beiträge.