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Experten-Antwort

Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung - zusätzlicher Antrag bei laufendem Verfahren

von Chris.T11.02.2020 | 22:26
101 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Forum Community, ich habe eine Frage zum Beantragen von Leistungen aus einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Sachlage: - Meine Frau ist aktuell voll erwerbsgemindert und bezieht Erwerbsminderungsrente. - Grund dafür ist u.a. Rheuma, Schmerzsyndrom und die daraus resultierenden psychischen Probleme - Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat schon vor 2 Jahren den Antrag auf Leistung abgelehnt und es gibt nun ein laufendes Verfahren in dem mehrere Gutachter bestellt sind. Das wird sich allerdings noch lange hinziehen. - Der damalige Antrag wurde auf Grundlage der Rheumaerkrankung gestellt und nun kam die Idee seitens der Anwältin auf noch einen weiteren Antrag auf Grundlage der psychischen Probleme zu stellen. Nun die Frage(n): Hat jemand Erfahrungen damit? Macht es Sinn einen weiteren Antrag zu stellen, insbesondere mit Hinblick auf das laufende Verfahren und den Fakt, dass die psychischen Probleme ja letztlich auf die Rheumaerkrankung zurückzuführen sind? Wir sind für jegliche Tipps und Kommentare sehr dankbar. Vielen Dank und Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chris,

wir schließen uns der Antwort von Siehe hier an.

Leider können wir im Forum der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beurteilen, welche Anträge bei einer privaten Versicherung Aussicht auf Erfolg haben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 11.02.2020 | 22:54
Hallo Chris, Sie befinden sich hier im Forum der DRV, also der gesetzlichen Rentenversicherung. Welche Krankheiten also bei Ihrer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen sind, kann hier keiner beurteilen, da dies unterschiedlich vereinbart werden kann. Ob ein neuer Antrag gestellt werden muss oder eine Ergänzung zum Erstantrag (der sich im Verfahren befindet) sollte Ihre Anwältin ebenfalls eigentlich besser beantworten können, denn hier erfolgt keine Rechtsberatung. Seitens der DRV wurde ja anscheinend eine EM-Rente anerkannt, also ist von dieser Seite kein Handlungsbedarf. Für Ihre Fragestellung erhalten Sie also vermutlich hilfreiche Informationen eher in einem Forum speziell für Rheumakranke. Alles Gute!
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