Hallo Leserin,
bei Rentenbeziehern, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines Beitragszuschusses in der Höhe, die vom Rentenversicherungsträger auch für einen gesetzlich Krankenversicherten gezahlt wird. Dieser Zuschuss wird zusätzlich zum Rentenbetrag ausgezahlt. Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden, um zu klären, ob von Ihnen bereits mit der Rentenantragstellung ein Antrag auf Zahlung eines Beitragszuschusses gestellt wurde oder ob dies noch nachzuholen ist.