Hallo Jana!
Der Zuschuss zu einer privaten Krankenversicherung ist auf die Hälfte der berücksichtigungsfähigen Beiträge für Ihre private Krankenversicherung zu begrenzen.
Die Zahlung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung ist weder dem Grunde noch der Höhe nach ausgeschlossen, wenn Sie zu Ihrer privaten Krankenversicherung anderweitige Zuschüsse (zum Beispiel Zuschüsse des Arbeitgebers) erhalten. Kurz gesagt, der Arbeitgeber-Zuschuss ist für die Begrenzung irrelevant.