Sehr geehrte Experten. Ich erhalte schon seit 10 Jahren Erwerbsminderungsrente und habe seit rund 6 Jahren einen Minijob.
Nun wird die Zuvedienstgezen erhöht. Aktuell bin ich privat krankenversichert. Mir wurde angeboten anstatt bisher 8 Stunden pro Woche 10 zu arbeiten. Käme somit über de Minjob-Grenze. Der Logig nach könnte ich so aus der privaten Krankenversicherung aussteigen da ich Versicherungspflichtig werde. Dann werden auch Beiträge von meiner EMR abgezogen. Soweit klar. Ich erhalte allerdings auch Lestung aus einer privaten Berufsunfähigketsverscherung. Müssen von diesen auch Beiträge zur GKV abgeführt werden? Dann wäre es für mich wohl eher uninteressant. Vielen Dank vorab.
So viel mir bekannt ist, zahlen Sie von Ihrer privaten BU-Rente keine Sozialbeiträge zur gesetzlichen KV. Dies müssten Sie aber letztlich eine gesetzliche Krankenkasse fragen.
Bedenken Sie aber, dass wenn Sie schon lange privat krankenversichert sind, als Rentenbezieher die Voraussetzungen zur Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr erfüllen und sich dann freiwillig gesetzlich krankenversichern müssen.
Daher sollten Sie Ihr Vorhaben zunächst mit einer gesetzlichen Krankenkasse erörtern.
Der gesetzlichen Rentenversicherung ist das nämlich gleichgültig, ob die Ihre Rentenbkeiträge an die KK abführt oder einen Zuschuss zur Rente zahlt, weil Sie entweder privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.