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Private Krankenversicherung + Rente

von Freesi13.05.2008 | 11:22
1172 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Derzeit bin ich Privatversichert und zahle einen hohen monatl. Beitrag hierfür. Mit welchem ant. Beitrag der BFA habe ich als Rentner ( 50% Schwerbehinderung ) zu rechnen, oder macht es Sinn in eine Ges. Krankenkasse zu wechseln und wie sieht dann die Beitragserstattung der BFA aus ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie haben grundsätzlich nicht die Wahl in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Unter Umständen kann es doch sein, dass Sie die sog. Vorversicherungszeit erfüllen und mit Rentenantragstellung versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner sind. Dieses prüft allein die zuletzt zuständige Krankenkasse. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an diese Krankenkasse.

Bezüglich Ihrer Frage zum anteiligen Beitrag:

Falls Sie als Rentner n i c h t in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sein sollten, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Beitragszuschuss. Dieser beträgt ab dem 01.07.2008 7,00 % der Bruttorente. Der monatliche Zuschuss wird auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung begrenzt.

2 Antworten

Freesiam 13.05.2008 | 22:03
Sehr geehrter Experte Vielen Dank für Ihre Info. Dazu bestehen meinerseits noch zwei weitere Fragen: 1. In einer Info des Versorgungsamtes heißt es: Der gestzlichen Krankenkasse können schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuches-Neuntes Buch-unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung dieser Eigenschaft freiwillig beitreten. War dies in Ihrer Antwort damit gemeint ? 2. Wie lange muß die Vorversicherungszeit sein ? In meinen Fall bin ich bereits seit mehr als 30 Jahren in meiner PKK versichert. Reicht diese Zeit aus ? Vielen Dank für Ihre Antwort schon mal vorab. Ihr Freesi
Agnesam 14.05.2008 | 07:43
Hallo Freesi, zur Frage 1: die Info vom Versorgungsamt ist zutreffend. Aber: "unter bestimmten Voraussetzungen heisst": Auszug aus § 9 SGB V Der Versicherung können beitreten ...... 4.-schwerbehinderte Menschen im Sinne des Neunten Buches, wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzungen nicht erfüllen; die Satzung kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen, ..... Also dies geht nicht. zur Frage 2: Vorversicherungszeit heisst: ..... seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums als Mitglied einer gestzlichen KK versichert waren..... Da Sie mehr als 30 Jahren privat versichert waren, erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht. Fazit: Sie können nur weiter privat versichert bleiben und einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten. Agnes
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