Sie haben grundsätzlich nicht die Wahl in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Unter Umständen kann es doch sein, dass Sie die sog. Vorversicherungszeit erfüllen und mit Rentenantragstellung versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner sind. Dieses prüft allein die zuletzt zuständige Krankenkasse. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an diese Krankenkasse.
Bezüglich Ihrer Frage zum anteiligen Beitrag:
Falls Sie als Rentner n i c h t in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sein sollten, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Beitragszuschuss. Dieser beträgt ab dem 01.07.2008 7,00 % der Bruttorente. Der monatliche Zuschuss wird auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung begrenzt.