Hallo Freesi,
zur Frage 1:
die Info vom Versorgungsamt ist zutreffend.
Aber:
"unter bestimmten Voraussetzungen heisst":
Auszug aus § 9 SGB V
Der Versicherung können beitreten
......
4.-schwerbehinderte Menschen im Sinne des Neunten Buches, wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzungen nicht erfüllen; die Satzung kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen,
.....
Also dies geht nicht.
zur Frage 2:
Vorversicherungszeit heisst:
..... seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums als Mitglied einer gestzlichen KK versichert waren.....
Da Sie mehr als 30 Jahren privat versichert waren, erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht.
Fazit:
Sie können nur weiter privat versichert bleiben und einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten.
Agnes