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Private KV Übernahme aus dem Ausland

von Tina10.01.2008 | 17:00
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2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Frage: Unter welchen Gesichtspunkten können für einen Mitarbeiter die AG-Beiträge zur privaten ausländischen Krankenversicherung Abgabenfrei erstattet werden? Oder anders gefragt: Welche Bestandteile muss eine ausländische Mitgliedsbescheinigung enthalten, damit sie nach deutschem Recht gültig ist, um eine beitragsfreie Erstattung des Arbeitgeberzuschusses zu ermöglichen? Ein weiterer Punkt: Bei der ausländischen KV gibt es oft keine Pflegeversicherung im Versicherungsschutz. Angenommen die private KV aus dem Ausland, erfüllt die Bedingungen nach deutschem Recht, der Arbeitgeber kann die AG Beiträge beitragsfrei zur KV erstatten. Was macht der Arbeitgeber mit den Pflegeversicherungsbeiträgen? Ist es ausreichend, sprich Betriebsprüfungssicher, wenn der AG sich mit einer gesetzlichen Krankenkasse einigt, und die AG-PV Beiträge an die gesetzliche KV abführt, damit keine Nachzahlung in der PV für den AG entsteht? Vielen Dank für Ihre Hilfe, freundliche Grüße Tina Böttcher

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer fundierten Fragestellung zum Krankenversicherungsrecht an die zuständige Einzugsstelle. Bei solchen Zuschüssen des Arbeitgebers zu einer privaten Krankenversicherung können auch tarifvertragliche Regelungen eine Rolle spielen über deren Auslegung von hier aus keine Aussage gemacht werden kann und darf.

1 Antworten

Falsches Forumam 10.01.2008 | 20:22
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