Hallo mara,
es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Leistungen aus der betrieblichen Alterssicherung der Beitragspflicht in der gesetzlichen KV und PV unterliegen. Dabei ist es unerheblich, ob die Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt privat weitergeführt wurden. Das BVerfG hat im April 2008 zwei Verfassungsbeschwerden (1 BVR 1924/07) wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen.