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privates Krankentagegeld und Rente

von wasnun22.02.2010 | 09:35
1808 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, wenn nachträglich Rente gezahlt wird, so ist mir klar, das eine Verrechnung mit Ansprüchen andere Sozialleistungen zu prüfen ist. Krankengeld der Krankenkasse oder Leistungen des Arbeitsamtes. Aber wie verhält es sich bei einem privaten Krankentagegeld. Hier handelt es sich um eine Versicherung für die private Beiträge geleistet wurden für eine bestimmte Dauer laut Vertrag. Ich bin der Auffassung, daß es hier nicht zur Anrechnung kommen kann. Wenn dies doch möglich ist, wäre es schön, wenn mir jemand die gesetzliche Grundlage benennen könnte. § 50 SGB V spricht nur von Krankengeld und nicht von privaten Versicherungsleistungen. Danke vorab wasnun

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Krankentagegeld, das von einer privaten Krankenversicherung oder im Rahmen einer Zusatzversicherung von einer gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wird, ist nicht als Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Es tut mir leid - aber dazu kann ich hier im Forum der gesetzlichen Rentenversicherung leider nichts sagen. Das müsste sich eigentlich aus Ihrem Vertrag mit der privaten KV oder den Versicherungsbedingungen ergeben - ich denke nicht, dass es dazu eine gesetzliche Vorschrift gibt.

3 Antworten

wasnunam 22.02.2010 | 10:11
ups, da habe ich mich wohl etwas unklar ausgedrückt. ich habe bis 31.05.2009 Krankentagegeld aus einer privaten KV erhalten. Nur wir die Rente rückwirkend ab 1.03.2009 bewilligt. Meine Frage lautet: Hat die PKV einen gesetzlichen Anspruch darauf, die Rente vom 01.03.09 bis zum 31.05.09 zu beanspruchen? Wenn ja, wo ist das geregelt? Wenn ja, erhalte ich dann die gezahlten Versicherungsbeiträge für diesen Zeitraum zurück? tut mir leid, das ich mich ungenau asugedrückt habe. Gruß wasnun
laieam 22.02.2010 | 10:33
Meiner Laienmeinung nach hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Es ist eine private Versicherung die zahlt - gezahlt hat. Keine Rückzahlungs- bzw. Verrechnungspflicht.
...am 22.02.2010 | 11:13
Diese sachen ergeben sich aus Ihren Versicherungsbedingungen bzw. aus der Versicherungspolice. M.E. nach zahlen PKV kein Krankentagegeld für Zeiten, wo eine Erwerbsminderung besteht (sondern nur für die Arbeitsunfähigkeit). Bei der Bewilligung einer Rente wird ja rückwirkend Erwerbsminderung bestätigt. Es würde mich nicht wundern, wenn die PKV die gezahlten Leistungen für diesen Zeitraum zurückfordert.
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