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Experten-Antwort

Privatier mit 52

von Hans im Glück07.07.2014 | 13:17
1452 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich habe lebenslänglich jeden Cent gespart und höre jetzt auf zu arbeiten. Behalte ich alle Leistungen der DRV wie z.B. Anspruch auf Erwerbsgemindertenrente, wenn ich weiterhin den Mindestbeitrag aus eigener Tasche einzahle ? Da ich schwerbehindert bin, behalte ich dann auch meinen Anspruch auf die Schwerbehindertenrente ? Muß ich dazu meinen Wohnsitz in Deutschland haben ? Danke von Hans

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

Ihre bisher erworbenen Rentenansprüche bleiben grundsätzlich auch bei Verzug ins Ausland bestehen. Versicherte die bereits vor dem 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit (5 Jahre Beitragszeiten) erworben haben, können Ihren Schutz auf Erwerbsminderungsrente weiterhin aufrecht erhalten, wenn jeder Kalendermonat ab dem 01.01.1984 bis zum Monat vor Eintritt der Erwerbsminderung mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist. Insofern genügt auch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen in Höhe des Mindestbeitrags. Da wir nicht prüfen können, ob Sie die allgemeine Wartezeit vor dem 01.01.1984 und eine lückenlose Belegung ab dem 01.01.1984 haben, empfehlen wir Ihnen bei Ihrem Rentenversicherungsträger zur Abklärung des Versicherungsschutzes vorzusprechen.

Wir gehen davon aus, dass Sie vor dem 01.01.1964 geboren sind. Sie haben daher Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nur dann, wenn sie

- das 63. Lebensjahr vollendet haben,

- bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderter Mensch anerkannt sind und

- die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Allerdings liegt nur dann Schwerbehinderung vor, wenn Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland haben. Nach Rentenbeginn können Sie jedoch Ihren Wohnsitz jederzeit ins Ausland verlegen ohne Ihren Rentenanspruch zu verlieren.

Ob Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, können wir Ihrer Anfrage nicht entnehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 07.07.2014 | 18:33
Zusätzlich zu den Experteninformationen rate ich Ihnen sich noch bei der nächsten DRV Beratungsstelle persönlich darüber zu informieren, was zutrifft, bzw, sinnvoll ist. Diese eine Stunde zu investieren sollte für einen angehenden Privatier locker machbar sein.
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