Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Privatschule Asien, Anrechnungszeiten ?

von Benz06.08.2011 | 13:33
1478 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich kläre gerade meinen Rentenverlauf. Ich habe 1996 eine Lücke von 5 Monaten. In der Zeit war ich auf einer Privatschule in Asien, machte einen Lehrgang, der mich in Deutschland dann beruflich voran brachte. Ich habe von der Zeit ein Zertifikat in dem der Zeitraum vermerkt ist. Wird das von der DRV als Anrechnugszeit anerkannt ? Das Zeugnis ist in Englisch, wird das so akzeptiert oder muß ich das erst übersetzen lassen ? Benz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Schul-, Fachschul-und Hochschulzeiten können bei der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich ab dem 17. Lebensjahr als Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Ausbildung in Deutschland oder im Ausland erfolgt ist.

Inwieweit der Besuch einer Privatschule nun die Anerkennungskriterien der Deutschen Rentenversicherung erfüllt, kann nur im Rahmen einer Kontenklärung durch die Sachbearbeitung geprüft werden - hier wird auf die vorangegangenen Beiträge verwiesen.

Eine amtliche Übersetzung eines englischsprachigen Zeugnisses ist entbehrlich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

-/-am 06.08.2011 | 14:44
Ob die Privatschule in Asien als Anrechungszeit berücksichtigt werden kann, kann nur der zuständige RV-Träger im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens entscheiden. Fremdsprachige Unterlagen sind immer zusammen mit der Übersetzung eines amtlich anerkannten Übersetzers vorzulegen.
-_-am 06.08.2011 | 16:12
Ein Zeugnis in englischer Sprache können Sie ohne Übersetzung vorlegen. Ein durchschnittlich begabter Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung wird das lesen und verstehen können. Allerdings habe ich Zweifel, ob die Zeit als Anrechnungszeit zu berücksichtigen sein wird. Wie Sie schreiben, handelte es sich um einen "Lehrgang". "Fachschulausbildung" ist die Teilnahme an Ausbildungslehrgängen mit überwiegend berufsbildendem Charakter. Es ist unerheblich, ob die Schulen staatlich anerkannt sind oder ob es sich um öffentliche oder private Schulen handelt. Fachschulen sind solche nicht als Hochschulen anerkannte berufsbildende Schulen, deren Besuch grundsätzlich den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung oder einer entsprechenden berufspraktischen Tätigkeit voraussetzt. Sie dienen der landwirtschaftlichen, gartenbaulichen, bergmännischen, technischen, gewerblichen, handwerklichen, kunsthandwerklichen, kaufmännischen, verkehrswirtschaftlichen, frauenberuflichen, sozialpädagogischen, künstlerischen, sportlichen oder einer verwandten Ausbildung. Diese Ausbildung muss mindestens einen Halbjahreskurs mit "Ganztagsunterricht" oder mindestens 600 Unterrichtsstunden umfassen.
...am 06.08.2011 | 18:17
Ich würde zusätzlich zum Zeugnis eine Bescheinigung der Schule anfordern, dass die Ausbildung mehr als 600 Unterrichtsstunden umfasste. Diese Bescheinigung und das Zeugnis legen Sie dann Ihrem Rentenversicherungsträger als bestätigte Kopie vor. Wenn die Sachbearbeiter eine Übersetzung benötigen, dann ist das ihre Sache Dann sollten Sie die Zeit anerkannt bekommen. Schulbesuch im Ausland wird - wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen - anerkannt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026