Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

pro-rata Ziffer 19 Schlussprotok.

von schmitt14.03.2009 | 15:43
1146 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Liebe Freunde! Ich muß Sie noch mal um Rat und Aufklärung bitten: Mein Mann und ich haben nach dem Krieg und der Flucht aus Jugoslawien bis 1956 in Österreich gelebt. Mein Mann erhielt nach seiner Pensionierung neben der deutschen Rente aus eine aus Österreich. Hier wurde eine gewisser Betrag dann von der deutshcen Rente abgezogen, der aus einer Berechnung von 125 Monaten zu 151 Monaten resultierte. Auf meinem Witwenrentenbescheid erscheint aber jetzt 30 Monate zu 151 Monate (=0,1987). 1. Was ist das überhaupt? 2. Wo finde ich im Versicherungsverlauf diese Zahlen separat aufgeführt? 3. Gibt es eine Erklärung für die Änderung von 25 auf 30 Monate. Ich fand bis heute keine Änderungsbescheid darüber. Vielleicht noch eine weitere Frage: Ich bin 1926 geboren und habe nach der Schulzeit von 1939 bis zur Vertreibung in 1944 auf dem Bauernhof meines Vaters arbeiten müssen. Mir wurde für die Heirat, wie damals üblich eine Aussteuer und Mitgift versprochen. Diese konnte mein Vater mir natürlich nicht mehr geben, weil er selbst alles verloren hat und nach USA auswanderte. Lastenausgleich haben wir auch nicht bekommen. Besteht evt. die Möglichkeit, daß mir wenigsten ein paar Jahre für meine Rente gutge- schrieben werden können? Wie schon erwähnt, besch... man mich leider, in dem vier in Österreich geborene Kinder nicht berücktsichtigt wurden. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

4 Antworten

schmittam 14.03.2009 | 16:35
Entschuldigung, da hat sich ein Tippfehler eingeschlichen: - erste Zeit wurde mit 25 zu 151 gerechnet. Später dann 30 zu 151
B2am 16.03.2009 | 06:50
Wenn ich Sie recht verstanden habe, erfolgte die Anrechnung/Kürzung bei der aus Österreich gezahlten Rente. Sie sollten sich mit Ihrer Frage daher logischerweise auch an den österreichischen Leistungsträger wenden, der Ihnen sicherlich erklären kann auf welcher österreichischen Rechtsgrundlage eine österreichische Sozialleistung berechnet bzw. um einen bestimmten Betrag gekürzt werden kann.
Ajaxam 16.03.2009 | 09:17
Nochmal zu meinem Beitrag vom 13.03.09: Nachdem Sie auf Ihrem "Lebensweg" in die BRDeutschland einen "Zwischenstopp" in Österreich eingelegt haben - und vermutlich nicht die österreichische Staatsbürgerschaft hatten, sonst hätten Sie keinen Vertriebenenausweis bekommen - werden Arbeitsjahre, die in Österreich zurückgelegt wurden nicht nach dem Fremdrentenrecht FRG bewertet. Auch für die in Österreich geborenen Kinder werden in der deutschen Rentenversicherung keine Kindererziehnungszeiten anerkannt. Dass Sie keinen Lastenausgleich erhalten haben, hängt auch damit zusammen, dass Sie sich "zwischenzeitlich" in Österreich aufgehalten haben und bestimmte Fristen vom Vertreibungsort (Jug.) bis zur Ankunft in der BRD nicht eingehalten wurden. Zu Ihren Fragen 1./2./3. s. Beitrag des Experten vom 13.03.09.
schmittam 16.03.2009 | 14:07
Noch eine Frage bitte: Sagen nicht die EU-Gesetze, daß alle in EU-geborenen gleich zu behandeln sind? Gibt es für einen solchen Grenzfall nicht doch möglicher- weise spezielle Lösungswege?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026